Hartz-IV-Reform gescheitert - was tun?

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Droht den überlasteten Sozialgerichten für den Fall des Scheiterns des Gesetzes-Entwurfes der Regierungskoalition im Bundesrat ab der kommenden Woche eine „Klageflut”?

Zunächst erst mal nicht, denn die ca. 4,7 Millionen Leistungsempfänger müssten zunächst bei den Job-Centern und Arbeitsgemeinschaften die Leistungsbewilligung ab Januar 2011 mit einem Widerspruch bzw. einem Überprüfungsantrag beanstanden. Erst nach Erlass eines Widerspruchsbescheides ist überhaupt der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. In Betracht kämen auch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bei den Sozialgerichten.

Also eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialrechtsanwälte?

Eher nicht, denn bei nüchterner Betrachtung droht den Leistungsempfängern kein Rechtsverlust, da die Leistungsträger die zu erwartende Gesetzesänderung von Amts wegen umsetzen werden, mithin besteht keine Veranlassung die an der Belastungsgrenze arbeitenden Sozialgerichte endgültig lahmzulegen. Anders sieht es aus, wenn eine gesetzliche Neuregelung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht genügt (was ja in Bezug auf die Erhöhung um 5,00 € bereits angenommen wird): dann sollte gegen die Änderungsbescheide Widerspruch eingelegt werden, denn die Sozialverbände haben bereits jetzt den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht angekündigt. So sichern sich die Leistungsempfänger weitere Nachzahlungsansprüche.


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