Hass und Gewalt im Netz - Das können Sie tun

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Hass im Netz hat viele Gesichter. Fast jeder der soziale Netzwerke nutzt, hat Hass im Netz erfahren. In den sozialen Netzwerken wie etwa Instagram oder Facebook kommt es häufig zu sogenanntem „Hate Speech“, also Hass- und Gewaltäußerungen gegenüber bestimmten Personen(gruppen). Dies äußert sich beispielsweise in Drohungen, Beleidigungen oder rassistischen beziehungsweise diskriminierenden Äußerungen.

Einer forsa-Studie zufolge sind drei Viertel der Deutschen von Beleidigungen im Internet betroffen. Dies gilt vor allem für Personen zwischen 25-44 Jahren. Hass im Netz kann laut Studien negative Auswirkungen wie beispielsweise emotionalen Stress, Angst und Depressionen hervorrufen. Die Anonymität des Internets sorgt außerdem dafür, dass die Hemmschwelle der Täter:innen viel geringer ist. Sobald die Menschenwürde oder das Persönlichkeitsrecht angegriffen werden, sind Rechte der betroffenen Personen verletzt. Bloße Unhöflichkeit oder polemische Formulierungen im Netz sind dafür aber nicht ausreichend.

Strafrechtliche Bewertung:

Durch Hasskommentare im Internet können verschiedene Straftatbestände erfüllt werden:

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Volksverhetzung
  • Aufforderung zu Straftaten 
  • Billigung von Straftaten

Der Strafrahmen für die genannten Straftatbestände bewegt sich nach dem StGB zwischen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und empfindlichen Geldstrafen.

Das können Sie tun:

Die Hasskommentare sollten bei den sozialen Netzwerken direkt gemeldet werden. Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet die verschiedenen sozialen Netzwerke dazu, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

Weiterhin können Sie Strafanzeige erstatten.

Auch zivilrechtliche Ansprüche sind möglich: Anspruch auf Unterlassung und/oder Schmerzensgeld. Hierfür müssen aber die Täter:innen  bekannt sein.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Das Gesetz verpflichtet seit dem 01.01.2018 Plattformbetreiber ab einer Anzahl von zwei Millionen registrierten Nutzern unter anderem zur Berichtserstattung sowie zur Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte. Hierzu gibt es eine Meldeformular nach dem NetzDG. Dieses muss der Betreiber zur Verfügung stellen.

Gegen Facebook wurde diesbezüglich vom Bundesamt für Justiz ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt. Grund hierfür war, dass das Meldeformular nach dem NetzDG auf Facebook sehr schlecht auffindbar war.

Zusammen gegen Hass und Gewalt im Netz

Abschließend soll betont werden, dass ein Vorgehen gegen Hasskommentare im Internet nicht nur für die eigene Verteidigung wichtig ist, sondern vor allem um ein Zeichen gegen Hass und Gewalt zu setzen und für ein respektvolleres Miteinander im Netz zu sorgen.


Bei Fragen zu dieser Thematik stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung bzw. vertrete Sie sehr gerne.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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