Hausübertragung gegen Auszahlung bei Trennung und Scheidung

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Was wird aus der gemeinsamen Immobilie? Zugewinn, Steuerpflicht etc.

Geht ein verheiratetes Paar getrennte Wege, stellen sich eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Fragen, wenn es eine gemeinsame „Ehewohnung“ gibt. In vielen Fällen wird eine Regelung angestrebt, in der einer der Ehegatten das Alleineigentum an der Immobilie übernimmt und den anderen Ehepartner auszahlt.

Kein Anspruch auf Hausübertragung oder Auszahlung

Grundsätzlich besteht bei einer Trennung oder Scheidung kein Anspruch auf die Übergabe bzw. Übernahme eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung, die von den Ehegatten im Miteigentum gehalten wird. Ohne eine entsprechende Einigung droht die Auflösung des Miteigentums durch eine Teilungsversteigerung.

Um das zu vermeiden, um Zugewinnausgleichsansprüche zu erfüllen und gegebenenfalls auch den gemeinsamen Kindern das Zuhause zu erhalten, einigen sich Paare bei der Trennung und Scheidung aber darauf, dass ein Partner das Haus übernimmt und der andere ausgezahlt wird.

Die Übertragung kann Bestandteil einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung sein und wird letztlich durch die Änderung im Grundbuch vollzogen.

Steuerpflicht bei Übertragung gegen Auszahlung?

Häufig wird bei solchen Immobilien-Transaktionen im Rahmen von Trennungen und Scheidungen die steuerliche Dimension übersehen, was zu unerfreulichen Folgen führen kann. Grunderwerbsteuer lässt sich vermeiden, indem man das Haus bzw. die Eigentumswohnung noch vor der Scheidung überträgt oder aber nach der Scheidung klar ist, dass diese der Grund für die Einräumung des Alleineigentums ist.

Die Übertragung gegen Auszahlung kann steuerpflichtig sein, wenn die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist und einer der Ehegatten bereits ausgezogen ist, die Immobilie also nicht mehr selbst nutzt.

Alle Aspekte berücksichtigen

Aufgrund der Vielzahl der rechtlichen, steuerlichen und natürlich familiär-emotionalen Aspekte sollte das Schicksal der gemeinsamen Immobilie sehr sorgfältig geplant werden.

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