Nachlassverzeichnis - wer kann es von wem ​verlangen?

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Wenn ein Erbfall eintritt, wollen die Beteiligten wissen, was zum Nachlass gehört. Wer ein Nachlassverzeichnis fordern darf, wer er erstellen muss und was reingehört, erfahren Sie in diesem Kurzbeitrag - ebenso wie im Video am Ende des Beitrags.

Ausführliche Informationen rund um das Nachlassverzeichnis finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite: ROSE & PARTNER - Nachlassverzeichnis

1. Nachlassverzeichnis des Erben für den enterbten Pflichtteilsberechtigten

Was zum Nachlass gehört, interessiert vor allem nahe Angehörige die enterbt wurden und Pflichtteilsansprüche geltend machen. Sie können vom Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen, damit sie ihren Pflichtteil berechnen können. In dieses Inventar kommen alle Vermögenspositionen des Erblassers mit Wertangaben und auch die Schulden, die abgezogen werden. Außerdem gehören noch Schenkungen zu Lebzeiten ins Verzeichnis, da diese Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Ausführliche Informationen: Nachlassverzeichnis beim Pflichtteil

2. Nachlassverzeichnis in der Erbengemeinschaft?

Wenn Sie Erbe in einer Erbengemeinschaft sind, können Sie dagegen von den anderen Miterben in der Regel kein Nachlassverzeichnis verlangen. In der Erbengemeinschaft kann und muss sich jeder selbst die Infos zum Nachlass besorgen. Nur in bestimmten Konstellationen, etwa wenn ein Miterbe mit dem Erblasser zusammen gewohnt hat oder sein Bevollmächtigter war, kommen Auskunftsansprüche der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft in Betracht.

3. Verzeichnis des Testamentsvollstreckers und des Vorerben

Wenn der Erblasser im Testament eine Testamentsvollstreckung oder ein Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, können Sie vom Vollstrecker bzw. vom Vorerben ein Nachlassverzeichnis verlangen.  

4. Aufstellung des Nachlasses für das Nachlassgericht und das Finanzamt

Eine Aufstellung über den Nachlass will aber auch das Nachlassgericht, um die Gebühren für einen Erbschein zu berechnen.  Und das Finanzamt berechnet die Höhe der Erbschaftsteuer anhand Ihrer Angaben in der Erbschaftsteuererklärung - so gesehen auch eine Aufstellung der Positionen im Nachlass.

Ausführliche Informationen zu allen Facetten des Nachlassverzeichnisses und Beratungsangebote unserer Experten finden Sie auf unserer Kanzleiwebsite und auf unserem YouTube-Kanal. 

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