Home-Office: Ständige Erreichbarkeit oder eigenständige freie Zeiteinteilung?

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In Zeiten der Corona-Krise befinden sich viele Arbeitnehmer plötzlich dauerhaft im Home-Office. 

Auch für die Arbeit im Home-Office gelten alle arbeitsrechtlichen Regelungen wie an dem Arbeitsplatz im Betrieb. 

Sofern im Arbeitsvertrag und – sofern vorhanden – in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Regelungen über den Home-Office-Arbeitsplatz getroffen wurden, sind diese jetzt anzuwenden.

Vorgaben zu Arbeitszeit, Pausen oder aber der Umgang mit dem Nachweis der Stunden sind in vielen Fällen weder geregelt noch besprochen worden.

Gibt es dazu nichts, gilt Folgendes:

1. Müssen Mitarbeiter im Home-Office permanent erreichbar sein?

Nein, denn im Home-Office arbeiten, heißt nicht, dass Mitarbeiter in ihrer Freizeit erreichbar sein müssen. Sie müssen nur die Arbeitszeit (Stunden) arbeiten, wie im Betrieb auch. Es gelten immer die Grundsätze des Arbeitszeitgesetzes und damit auch die Pausenregelungen.

2. Welche Arbeitszeit gilt im Home-Office?

Der Mitarbeiter darf nicht länger als maximal acht Stunden pro Tag arbeiten. Nur dann, wenn es mehr zu tun gibt, kann der Arbeitstag durch den Arbeitgeber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. 

Zu beachten ist: Die mehr geleisteten Stunden müssen innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von sechs Kalendermonaten länger als acht Stunden pro Werktag arbeiten.

3. Wie wird die Arbeitszeit kontrolliert? 

Der Arbeitgeber muss auch bei Mitarbeitern im Home-Office die Dokumentationspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit erfüllen. Sollte dazu keine Vereinbarung getroffen worden sein, empfiehlt es sich für den Mitarbeiter, diese selbst zu erfassen und um im eigenen Interesse damit einen Nachweis zu haben. Natürlich sollte diese Liste dem Arbeitgeber zugesandt werden.

Es empfiehlt sich daher für den Arbeitgeber, mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren, dass dieser die Arbeitszeit inkl. Pausenzeit im Home-Office selbst dokumentiert und in bestimmten Abständen seinem Vorgesetzten vorlegt. Am einfachsten ist es, feste Zeiten für die Erreichbarkeit des Mitarbeiters festzulegen bzw. zu vereinbaren.

4. Wie sind die Pausen und Ruhezeiten im Home-Office geregelt?

Für die Arbeit im Home-Office gelten die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes mit den üblichen Ruhezeiten und Pausen. Werden mehr als sechs Stunden im Büro zu Hause gearbeitet, steht dem Mitarbeiter eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeitet der Mitarbeiter sogar mehr als neun Stunden am Tag, muss eine mindestens 45-minütige Pause eingelegt werden.

Die Ruhezeiten im Home-Office sind ebenfalls klar im Arbeitszeitgesetz geregelt: 

Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitstag müssen mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung liegen. 

Ausnahmen können gemacht werden: Ist die Ruhezeit an einem Tag kürzer, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden dauern – und zwar innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen.

5. Ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen untersagt?

Ja, Mitarbeiter dürfen auch im Home-Office an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr regelmäßig nicht beschäftigt werden. Ausnahmen git es hier nur für regelmäßigen Schichtbetrieb oder für privilegierte Unternehmen und Tätigkeiten gem. § 10 des Arbeitszeitgesetzes. 

Kurz gesagt: Der Arbeitgeber muss dies mit entsprechender Begründung anordnen und dafür einen Ersatzruhetag vereinbaren. Oftmals gibt es auch einen „Lohnzuschlag“.


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