Homeoffice - Pauschale

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Die Regierung plant eine Steuerpauschale für Arbeitnehmer, die während der Corona-Pandemie viel im Homeoffice arbeiten. Das Arbeiten im Homeoffice bringt erhöhte, private Kosten mit sich. 

Damit sollen Arbeitnehmer steuerlich entlastet werden, die pandemiebedingt zu Hause höhere private Kosten, wie Internet, Strom, Heizung und Wasser haben. 

Bislang galt nur eine eingeschränkte Regelung. Die Kosten für ein heimisches Arbeitszimmer wurden steuerrechtlich nur dann anerkannt, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wurde. Solche, die über kein gesondertes, rein beruflich genutztes Arbeitszimmer verfügten, gingen leer aus. 

Noch keine endgültige Entscheidung wurde darüber getroffen, ob die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro gewährt werde. Falls es nicht der Fall sein sollte, würden nur solche profitieren, die 1000 Euro Werbungskosten übersteigen. 

Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig geltend machen? 

Dies ist nicht möglich. Für die anderen Tage, an denen ins Büro gefahren wird, können die Arbeitnehmer die gewöhnliche Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Dagegen gilt die Homeoffice-Pauschale lediglich für die Arbeitstage zu Hause. 

Höhe der Pauschale

Die Pauschale soll fünf Euro pro Arbeitstag betragen. Pro Jahr sollen es höchstens 600 Euro sein.

Wann gilt die neue Regelung?

Bei Inkrafttreten würde die Regelung für die Steuererklärung des Jahres 2020 Anwendung finden. 


Mit der Regelung kann somit ein steuerlicher Ausgleich für die entfallende Pendlerpauschale getroffen werden. 



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