Homeoffice wider Willen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Homeoffice stellt in der modernen Arbeitswelt eine attraktive Arbeitsform dar, die von vielen Arbeitnehmern gerne in Anspruch genommen wird. Es gibt allerdings auch Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, weil für sie die persönliche Kommunikation, Kontakt mit Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Kunden eine große Rolle spielt.

Nur noch im Homeoffice zu arbeiten, empfindet damit nicht jeder als Glücksfall.

Homeoffice ermöglicht dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die er im Betrieb nicht mehr haben möchte, ins Homeoffice abzuschieben. Stellt sich der Mitarbeiter quer, riskiert er, eine Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“ zu kassieren. 

Sofern im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. des Homeoffices enthalten ist, kann der Arbeitnehmer verweigern, anstatt im Betrieb vom Homeoffice aus zu arbeiten. 

Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“ ist nach dem Urteil des LG Berlin-Brandenburg (Az. 17 Sa 562/18) unwirksam. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält. 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz prüft gerne Ihren Fall und berät Sie kompetent und zuverlässig.

Sie wollen Ihre Ansprüche durchsetzen, aber ein zeit- und kostenaufwändiges Gerichtsverfahren vermeiden? 

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen, wenn es um Verhandlungsführung geht. Wir unterstützen Sie bei individuellen Konfliktlösungen durch Mediation, Moderation und kooperatives Verhandeln.

Rechtsanwältin Regina Manz ist darüber hinaus vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main als staatlich anerkannte Gütestelle zugelassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM

Beiträge zum Thema