DIE GmbH (früher Ideo Labs GmbH) – Kündigung – was beachten?

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Wer sich in den vergangenen Wochen auf einem Flirtportal der DIE GmbH angemeldet hat, kann jetzt eine böse Überraschung erleben: Von seinem Konto wurde ein Monatsbeitrag in Höhe von 89,90 EUR abgebucht. Grund dafür sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIE GmbH, die auf Portalen wie Dateforme.de oder daily-dates.de verwendet werden. 

Nach dem Ablauf einer 14-tägigen Probemitgliedschaft, die nur einen Euro kostet, wandelt sich der Vertrag in einen daran anschließenden sechs monatigen Vertrag um, für den monatlich 89,90 EUR gezahlt werden müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam

„Wir sind der Auffassung, dass es sich bei diesem Teil der AGB um eine sogenannte überraschende Klausel handelt, die nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurde“, sagt Rechtsanwalt Nico Werdermann von ich-will-kein-abo.de. 

Der Rechtsanwalt vertritt nach eigenen Angaben hunderte Mandaten gegen Forderungen solcher Flirtportale. Der Verbraucher, sagt er, würde durch eine solche Klausel überrumpelt werden. Es läge eine deutliche Diskrepanz, also eine Fehlvorstellung, zwischen den Vorstellungen des Verbrauchers und den Inhalten der AGB vor, sagt der erfahrene Rechtsanwalt.

Form der Kündigung zweifelhaft

Einen anderen Punkt, den Werdermann skeptisch sieht, ist die Einschränkung, dass der Vertrag nur auf der Plattform selbst oder postalisch gekündigt werden kann. Dagegen werden Kündigungen durch E-Mails und Telefaxe ausgeschlossen. „Darin ist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers zu sehen“, sagt Werdermann. 

Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Kündigung per E-Mail oder per Telefax ausgeschlossen sein soll. Auch die Möglichkeit, den Vertrag auf dem Portal zu kündigen, bezeichnete er als „keine wirkliche Alternative“. So sei das Verfahren vollkommen intransparent und unnötig kompliziert.

Verbraucher verzweifeln an der Kündigung

Trotz der zum Teil klaren Rechtslage scheint es für Verbraucher schwierig zu sein, auf eigene Faust zu kündigen. Bei ich-will-kein-abo.de beobachtet man, dass auf Schreiben der Kunden nicht reagiert wird. Zum Teil wird eine Kündigung jedoch auch bestätigt, jedoch mit dem Hinweis, dass die kommenden sechs Monate noch zu zahlen sind. 

Fast jeder Mandant der Kanzlei sei mit seiner Hilfe jedoch bereits nach wenigen Wochen wieder aus dem Vertrag herausgekommen, sagt Werdermann. Oft sind sich die Portale der fragwürdigen Rechtslage im Klaren und möchten auf keinen Fall einen Rechtsstreit riskieren, weshalb offenbar gegenüber Rechtsanwälten eingelenkt wird.

Das Team von ich-will-kein-abo.de bietet telefonisch eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen an. Werdermann empfiehlt in einem ersten Schritt:

  • Die Einzugsermächtigung über die Bank zu widerrufen und Abbuchungen rückgängig zu machen.
  • Gegenüber dem Portal die Kündigung auszusprechen und diese per Post zu versenden.
  • Wird trotz der Kündigung von dem Konto weiterhin Geld abgebucht oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zur rechtlichen Beurteilung solcher Flirtportale finden sich auf folgender Webseite:

https://ich-will-kein-abo.de/die-betreiber-von-abofallen/d-i-e-gmbh-ideo-labs-gmbh/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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