Gerichtliche Verfahren gegen die D.I.E. GmbH

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Die D.I.E. GmbH ist ein Urgestein der Dating-Anbieter. Seit Jahren vertrete ich Mandanten, die sich bei den Portalen

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angemeldet haben und dabei übersehen haben, dass sich der Vertrag automatisch verlängern soll. Seit einiger Zeit begegnet mir die D.I.E. GmbH auch in gerichtlichen Verfahren. Einerseits kommen Mandanten, die einen Mahnbescheid der D.I.E. GmbH bekommen haben und möchten beraten und vertreten werden. Andererseits vertrete ich auch zunehmend Verbraucher, die Geld, dass die D.I.E GmbH per Lastschrift oder per Kreditkarte abgebucht hat, zurück fordern und dabei auch den weg zum Gericht nicht scheuen.

Mahnbescheide der D.I.E. GmbH

Wenn die D.I.E. GmbH einen Mahnbescheid gegen einen Verbraucher beantragt, liegt dem in der Regel ein "Schuldanerkenntnis" zugrunde. Der Verbraucher war mit den Zahlungen im Rückstand und hat sich im Gegenzug für die Gewährung einer Ratenzahlung bereit erklärt, die Forderung der D.I.E. GmbH anzuerkennen. Kommt der Verbraucher der Ratenzahlung nicht nach, beantragt die D.I.E GmbH einen Mahnbescheid am Amtsgericht Hagen. 

Wichtig ist in diesen Fällen kompetenten Rat einzuholen. Nur weil als Hauptforderung nicht die Beiträge aus dem Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Dating-Portal sondern das "Schuldanerkenntnis" angegeben ist, ist der Betroffene nicht ohne Rechte. Der Erfahrung nach, können auch die Forderung aus dem Schuldanerkenntnis Einwendungen entgegen gehalten werden. Ist die Verteidigung erfolgversprechend, sollte innerhalb der Frist von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben werden. Lässt der Betroffene die Widerspruchsfrist verstreichen, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Dieser kann (und sollte) zwar gegebenenfalls auch angegriffen werde. Die Rechtsposition ist jedoch schlechter. Die D.I.E. GmbH könnte zum Beispiel die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid betreiben.

Klagen gegen die D.I.E. GmbH

Verstärkt vertrete ich zudem Verbraucher, die sich entschlossen haben, Klage gegen die D.I.E GmbH zu erheben. Die Geschichte ist immer dieselbe. Der Verbraucher hat sich auf einem der Portale angemeldet. Dabei hat er übersehen, dass sich die anfängliche Probe-Mitgliedschaft in eine dauerhafte Mitgliedschaft gewandelt hat. Über Monate hat die D.I.E. GmbH Zahlungen vom Konto des Verbrauchers per SEPA-Lastschrift eingezogen oder die Kreditkarte entsprechend belastet. Dem Betroffenen ist das erst nach Monaten aufgefallen und er möchte das Geld zurück haben. In diesen Fällen ist erstaunliches zu beobachten: Die D.I.E. GmbH hat in mehreren Verfahren gar nicht erst abgewartet, wie das Gericht entscheiden wird. Die Rechtsanwälte der D.I.E. GmbH haben die Klageforderung beglichen und die Kosten des Gerichtsverfahrens akzeptiert.

Fazit

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass gerichtliche Verfahren gegen die D.I.E. GmbH keineswegs aussichtslost sind, sondern bei engagierter und kompetenter Vertretung sogar schnell und ohne viel Aufwand zum gewünschten Erfolg führen können. Sowohl die Verteidigung gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheide der D.I.E. GmbH ist in vielen Fällen aussichtsreich, als auch die Klage auf Erstattung der von der D.I.E. GmbH in der Vergangenheit abgebuchten Mitgliedsbeiträge.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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