IDO mahnt vermehrt wegen fehlender Angaben zur Herstellergarantie ab

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Wir erhalten derzeit Abmahnungen des IDO-Verbandes, welche unter anderem wegen der fehlenden Information über eine Herstellergarantie ausgesprochen werden.

Betroffen sind Händler, die Waren anbieten, welche über eine gesonderte Herstellergarantie verfügen. Dies betrifft beispielsweise Smartphones der Marke Samsung. Aber auch andere Elektronik- oder Haushaltsgeräte sind betroffen.

Als Onlinehändler bin ich verpflichtet, wenn der Hersteller eine Garantie anbietet, über diese Garantie den Verbraucher ausführlich zu informieren, auch wenn dem Händler selbst vielleicht gar nicht bewusst ist, dass der Hersteller eine Garantie auf das angebotene Produkt anbietet.

Dies kann der Händler beispielsweise durch einen Link auf die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers erreichen.

Neben diesen Angaben muss dann aber auch darauf hingewiesen werden, dass neben dieser Herstellergarantie dem Verbraucher die normalen Gewährleistungsrechte zustehen und diese von der Garantie nicht erfasst sind.

Neben der Problematik der Garantie werden auch weitere Punkte abgemahnt, so z. B. die fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung oder die Wiedergabe der Widerrufsbelehrung als Fließtext ohne Überschriften.

Wie sollte ich mich als Abgemahnter verhalten?

Problematisch ist es, ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben und lediglich die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. Es muss nämlich bei jedem Produkt, welches angeboten wird, geprüft werden, ob eine Garantie des Herstellers angeboten wird. Sollte dieser Hinweis dann bei einem Produkt vergessen werden, drohen hohe Vertragsstrafenforderungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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