Ihr Anspruch auf Entschädigung – Datenpanne bei Scalable Capital

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Mit Urteil vom 9. Dezember 2021 hat das Landgericht München (Az.: 31 O 16606/20) einem Verbraucher wegen eines Datenschutzverstoßes immateriellen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 EUR nach Art. 82 DSGVO zugesprochen. 

Was ist passiert? 

Im Oktober 2020 ist es unbekannten Dritten durch eine Sicherheitslücke beim Finanzdienstleister "Scalable Capital" gelungen, auf das Datenarchiv zuzugreifen. Dabei sollen personenbezogene Daten von mehr als 33.000 Kunden entwendet und Dritten zugänglich gemacht worden sein. 

Im Verfahren des Landgerichts München waren folgende personenbezogene Daten betroffen:

  • Vor- und Nachname
  • Anrede
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Handynummer
  • Geburtsdatum, -ort und -land
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Steuerliche Ansässigkeit und Steuer-ID
  • IBAN
  • Ausweiskopie
  • Portraitfoto, welches im Post-Ident-Verfahren angefertigt wurde

Nach Feststellungen des Gerichts hat der Finanzdienstleister „keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen vorgenommen, um den streitgegenständlichen Datenverlust zu verhindern“. 

Zu Recht hat das Landgericht daher einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO angenommen. 

Daneben hat das Landgericht festgestellt, dass die Beklagte "alle materiellen künftigen Schäden zu ersetzen [habe], die dem Kläger durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das Datenarchiv der Beklagten im Zeitraum von April bis Oktober 2020 entstanden sind."

Sind Sie auch von der Datenpanne betroffen? 

Dann empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. So sind nach unserer Auffassung etwaige (Schadensersatz-)Ansprüche noch nicht verjährt. 

Wir unterstützen Sie gerne. 

In Düsseldorf und bundesweit.

Lams & Vesper Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB



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