Ihr Rechtsschutzversicherungs-vertrag – nur eine Quasi-Sicherheit?

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Wir erleben es in unserer anwaltlichen Tätigkeit oft, dass Mandanten eine Anfrage an uns stellen und dabei denken, dass der Fall durch ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.


Die klassischen Bereiche sind dabei der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie bei dem Besitz von Eigentum eine Gebäudeversicherung sowie die Versicherung als Vermieter.

Was fällt aber genau unter die einzelnen Bereiche und wie gut sind Sie wirklich versichert, wenn es darauf ankommt?

Ein Fall aus der Praxis zeigt, dass der Teufel oftmals im Detail sitzt. So hatten wir eine Anfrage von einem Mandanten, der auf seinem eigenen Grundstück einen Carport errichten ließ, der mangelhaft war. Dieser war lediglich auf einer Seite mit dem Haus verbunden worden.

Im Versicherungsumfang des Rechtsschutzvertrages war das Gebäude enthalten.

Allerdings umfasste die dahingehende Versicherung nur bereits bestehendes Gebäudeeigentum und nicht neu angeschafftes, auch wenn dieses auf dem eigenen Gelände gebaut wurde.

Die Versicherung definierte einen Carport als neues Gebäude und nicht nur, wie man annehmen könnte, als Anbau.

Damit war der Rechtsschutz verwehrt worden und der Mandant musste sich überlegen, ob er den Rechtsstreit auf eigenes Kostenrisiko führen wollte. Der Streitwert war zwar niedrig, allerdings wäre im Verfahren zum Beweis des streitigen Mangels ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen. Die Kosten dafür wären von dem Mandanten, der für den Mangel beweisverpflichtet wäre, vorab zu zahlen gewesen.

Wenn diese Kosten dann nahezu dem Streitwert entsprechen und bei jedem Prozess eine Restrisiko besteht, lohnt sich ein solcher nicht mehr bzw. ist einfach zu teuer.

Letztlich hat der Mandant den Rechtsstreit nicht geführt und die Sache auf sich beruhen lassen.

Ein schlechtes Geschäft also am Ende, denn die Versicherung hat nicht gehalten, was der Mandant sich von ihr versprochen hat.

Unser Tipp lautet also, dass Sie in der Beratung zu Ihrem Rechtsschutzvertrag insbesondere Grenzbereiche an konkret zu bildenden Beispielen besprechen sollten, um einen sinnvollen und sicheren Schutz zu erhalten.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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