Ihr Weg in die (zahn)ärztliche Approbation

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In Deutschland herrscht bekanntermaßen Ärztemangel. Trotzdem sehen sich Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland oft erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt, bevor sie die deutsche Approbation erhalten. Besonders betroffen sind Ärztinnen und Ärzte aus sog. Drittstaaten. Die wichtigste Hürde, die es zu nehmen gilt, ist dabei die Feststellung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung zur deutschen Referenzausbildung. Diese kann über die gutachterliche Überprüfung über die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn oder im Wege der Kenntnisprüfung festgestellt werden. In der Regel ist die gutachterliche Überprüfung der bessere Weg zur Approbation, da die Kenntnisprüfungen oft sehr anspruchsvoll sind und teilweise von den Prüflingen als unfair wahrgenommen werden. Dennoch beobachtet man immer noch, dass einige Approbationsbehörden die Ärztinnen und Ärzte vorschnell zum Ablegen der Kenntnisprüfung drängen. Gegen diese Praxis kann man sich jedoch effektiv wehren. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Auch im gutachterlichen Verfahren gibt es vielfältige Wege, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Zu den Möglichkeiten zählen hier beispielsweise die strategische Nutzung der vorübergehenden Berufserlaubnis und der zielgerichtete Besuch von Fortbildungen. Bei den Gestaltungsmöglichkeiten können wir Sie aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung kompetent beraten. Durch frühzeitige Planung lässt sich in der Regel die Kenntnisprüfung vollständig vermeiden.
Da wir in unserer Kanzlei bereits eine Vielzahl von Approbationsverfahren betreut haben, verfügen wir außerdem über ausgiebige Erfahrungen mit den verschiedenen Approbationsbehörden. Da sich die Verwaltungspraxis zum Beispiel zwischen der Bezirksregierung Münster und dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) erheblich unterscheiden, können wir Sie auch im bestmöglichen Umgang mit den verschiedenen Approbationsbehörden beraten.


Und sollte es doch einmal dazu kommen, dass ein negativer Feststellungsbescheid erlassen wird, vertreten wir Sie selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren. Um Ihnen die Approbation möglichst schnell zu besorgen, sind wir dabei aber immer bemüht, pragmatische Lösungen außerhalb des Gerichtsverfahren zu finden.


Wir würden uns freuen, Ihnen bei Ihrem Approbationsverfahren helfen zu können.


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