Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

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Ein Verkehrsunfall ist stets ein sehr unangenehmes und belastendes Ereignis, insbesondere dann, wenn der Unfall nicht mal selbst verschuldet wurde. Im schlimmsten Fall ist der Unfall nicht nur mit Sachschäden, sondern auch noch mit Personenschäden verbunden. Im Falle eines Unfalles sollten Sie zunächst immer die Polizei hinzuziehen, auch wenn die derzeitige Praxis oftmals andere Wege geht und eine direkte Kommunikation mit dem Versicherer, unter Verzicht auf die Hinzuziehung der Polizei, stattfindet. 

Von dieser Verfahrensweise kann ich an dieser Stelle nur abraten, da die Beteiligten vor Ort oftmals nicht korrekt einschätzen können, wer denn nun die Schuld am Unfall trägt und wer eine sog. „Kardinalspflicht“ verletzt hat. Dies später ohne polizeiliche Dokumentation und Zeugen zu beweisen, erweist sich oft als schwierig bis unmöglich, da häufig Aussage gegen Aussage steht. Leider ist es nicht selten der Fall, dass sich der Unfallgegner zunächst kooperativ zeigt und später das komplette Gegenteil behauptet. Dann liegt es erstmal an Ihnen, den Behaupteten Sachverhalt zu beweisen und Sie kommen in Schwierigkeiten.

Doch auch wenn der Sachverhalt noch so klar und eindeutig erscheint und vielleicht sogar Zeugen vorhanden sind, heißt das noch lange nicht, dass die sich nun anschließende Unfallregulierung, die von der gegnerischen Versicherung vorgenommen wird, reibungslos und schnell verläuft. Oftmals ist genau das Gegenteil der Fall. Häufig treten im Rahmen der Regulierung folgende Fragen und Probleme auf:

Welche Ansprüche kann ich gegen den Unfallverursacher, bzw. gegen dessen Versicherung erheben?

Wie lange darf sich die Versicherung mit der Regulierung Zeit lassen?

Darf die Versicherung Kürzungen meiner Forderungen vornehmen?

Wie verhält es sich im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens? 

Wie kann ich vorgehen, wenn die Regulierung nicht in meinem Sinne erfolgt und die Versicherung meine Forderungen ablehnt?

Es ist mittlerweile leider gängige Praxis, dass viele Versicherer an allen Ecken Kürzungen vornehmen oder gar einzelne Positionen komplett ablehnen. Daher ist es zunächst wichtig, dass Sie von Beginn an wirklich alle Ansprüche geltend machen, die Ihrem Sachverhalt entsprechen. Hierzu zählen z. B. Reparaturkosten, Kosten eines Gutachters, Mietwagenkosten, Verdienstausfälle, ggf. Schmerzensgeld, Abschleppgebühren, Anwaltsgebühren, ggf. Wertminderungen Nutzungsausfälle etc. (Aufzählung nicht abschließend und einzelfallabhängig). 

Bereits von Beginn an empfehle ich Ihnen, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da sonst einzelne Positionen übersehen oder vergessen werden könnten. Bedenken Sie, dass die Anwaltskosten ebenfalls von der Gegenseite übernommen werden müssen und Sie somit keine extra Kosten haben (vorausgesetzt der Unfall wurde zu 100 % von der Gegenseite verursacht. Falls nicht, findet eine Quotelung aller Kosten statt. In unklaren Fällen 50 zu 50).

Wenn Sie einen Anwalt von Beginn an die Kommunikation mit der Versicherung führen lassen, haben Sie unter Umständen noch den Vorteil, dass die Bearbeitung etwas schneller erfolgt und sich die Versicherung mit Kürzungen etwas zurückhält. Grundsätzlich ist bereits gerichtlich entschieden worden, dass nur die Überprüfung des Haftungsfalles bis zu sechs Wochen dauern darf/kann.

Hinzu vergehen dann nochmal einige Tage bis Wochen, bis die Regulierung dann auch tatsächlich erfolgt ist und das Geld an Sie überwiesen wird. Das ist ziemlich ärgerlich, wenn das eigene Kfz einen Totalschaden erlitten hat und man nun zügig ein neues Fahrzeug beschaffen möchte. In der Regel ist man nicht in der Lage, in Vorkasse zu gehen und ist auf eine schnelle Regulierung angewiesen.

Weitere Schwierigkeiten ergeben sich zudem oftmals bei der Berechnung eines Schmerzensgeldes. Sie können davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung immer am unteren Limit liegen wird und nicht allzu großzügig mit Zahlungen um sich werfen wird. Hier gilt es, die bereits vorhandene Rechtsprechung zu kennen und anhand dessen zu prüfen, ob der angebotene Schmerzensgeldbetrag angemessen ist. 

Dazu wird ein Laie zumeist nicht in der Lage sein, da er keinen umfassenden Zugriff auf die entsprechenden Gerichtsurteile hat. Bedenken Sie, dass die Höhe eines Schmerzensgeldes im Streitfall immer im Ermessen des zuständigen Gerichts liegt und auch der Anwalt nur eine gewisse Richtung vorgeben kann. In der Praxis orientieren sich die Anwälte und Gerichte daher meistens an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die bereits in ähnlich gelagerten Fällen gesprochen wurde. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen sind im Übrigen nichts anderes als Zusammenfassungen bereits vorhandener Rechtsprechung.

Sie sehen, dass ein so alltägliches Ereignis, wie ein Verkehrsunfall, viele Fragen und Probleme aufwerfen kann. Zögern Sie daher nicht, von Beginn an, anwaltlichen Rat einzuholen. Vielleicht ist auch eine Rechtsschutzversicherung vorhanden oder Sie können sich mit Ihrem Anwalt darauf verständigen, dass er seine Gebühren direkt mit der Gegenseite abrechnet, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen.        


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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