Ihre Rechte im Senec-Speicherskandal - Neue Chance auf Kaufpreisrückzahlung und Schadensersatz

  • 5 Minuten Lesezeit

Nach dem Brand eines Speichers in Burladingen Ende März sind weiterhin viele Anlagen nur eingeschränkt nutzbar. Betroffene Senec-Kunden haben jetzt in vielen Fällen gute Chancen auf Rückzahlung des Kaufpreises. Doch wegen gesetzlicher Fristen ist schnelles Handeln gefragt.

Prüfen Sie Ihre Rechte jetzt im 2-Minuten-Online-Check (hier klicken).

Trotz der angekündigten Wiederinbetriebnahme der gedrosselten Senec-Speicher für Anfang Mai sind wegen der Brandgefahr weiterhin viele Speicher nur beschränkt nutzbar. Senec räumt ein, dass in vielen Fällen ein Austausch schadhafter Module erforderlich ist. Kunden haben hier einen Anspruch auf unverzügliche Reparatur ihres Speichers oder Rückzahlung des Kaufpreises. Erfahrene Rechtsanwälte helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Doch auch wenn Senec den Modultausch verweigert, stehen Kunden nicht rechtlos dar. Die Kanzlei SPL Rechtsanwälte berät Hunderte Betroffene im Speicherskandal deutschlandweit und hat neue Lösungen für die Durchsetzung der Kundenrechte entwickelt:

Mehr zum Thema in unserem neuen Video mit dem Batteriespeicher-Experten Mark Molter und unten im Text

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Verbesserte Erfolgsaussichten durch Widerruf

Viele große Solarteure haben inzwischen professionelle Vertriebsstrukturen zum Absatz der hochpreisigen Anlagen entwickelt. Bei diesen Verträgen besteht in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht für Verbraucher. Kunden können den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen, es sei denn, die Solarteure haben ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechte falsch belehrt. Tatsächlich haben viele Solarmonteure Ihre Kunden nicht oder unrichtig über ihr Widerrufsrecht informiert.

In diesen Fällen verlängert sich die Widerrufsfrist um 1 Jahr auf 12 Monate und 14 Tage.

Dies wurde in ähnlichen Fällen auch bereits gerichtlich bestätigt. Kunden, die mit ihrem Speicher unzufrieden sind, haben somit nochmals verbesserte Erfolgsaussichten, sich vom Kaufvertrag zu lösen. Aufwändige Sachverständigengutachten zu den Schäden der Batteriemodule und Verschlechterungen der Speicherperformance sind nicht erforderlich. Es kommt nur darauf an, ob die Voraussetzungen des Widerrufsrechts vorliegen. Hierfür bestehen in den meisten Fällen gute Chancen.

Ob die Widerrufsvoraussetzungen auch in Ihrem Fall vorliegen und Sie sich somit noch innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen vom Vertrag lösen können, prüft SPL Rechtsanwälte für Sie kostenlos.

"Zeitwertersatzgarantie" bietet Anspruch auf bis zu 7.140 EUR

Die Förderungsbedingungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher verlangen, dass Verkäufer oder Speicherhersteller betroffenen Kunden auch die Möglichkeit geben, den Zeitwert beschädigter Bauteile ersetzt zu verlangen.

Senec muss Kunden mit öffentlich geförderten Speichern deshalb anbieten, anstelle von Reparaturmaßnahmen den Wert der Module in Geld zu ersetzen. Diese Möglichkeit besteht nach unserer Auffassung auch in den Fällen, in denen Kunden ihren Speicher zurückgeben wollen. Der Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises gegen den Verkäufer beim Rücktritt vom Kaufvertrag besteht neben Anspruch zur Zahlung des Zeitwertes der schadhaften Module gegen Senec.

Diese Option ist somit vor allem für Kunden interessant, die sich vom Vertrag lösen wollen und ihren Kaufpreis erstattet verlangen. Der Anspruch auf Zeitwertersatz beläuft sich dabei je nach Alter und Größe des Speichers auf bis zu 7.140 EUR zusätzlich zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Kunden, die ihren Speicher behalten wollen, haben diesen Anspruch ebenfalls. Zu beachten ist jedoch, dass Reparaturansprüche auf Modultausch mit der Zahlung des Zeitwertersatzes erlöschen. Betroffene Kunden müssen daher abwägen, ob sie anstelle der Herstellergarantie lieber die hohe Einmalzahlung in Anspruch nehmen. Im Einzelfall kann sich dies durchaus lohnen.

Neue Mängelrechte für Software-Schäden - Gesetzgeber stärkt Verbraucherrechte

Senec verweigert bei gedrosselten Speichern häufig immer noch handfeste Reparaturmaßnahmen und verspricht eine Software-Lösung der Speicherprobleme in der Zukunft. Das Unternehmen behauptet in diesen Fällen, ein Austausch der Zellmodule der Speicher sei für die Wiederinbetriebnahme nicht erforderlich.

Betroffene Kunden können berechtigterweise nicht nachvollziehen, warum der Hersteller dann die softwaregesteuerte Drosselung der Speicher nicht aufhebt. Wir teilen dieses Unverständnis: Entweder stehen Defekte der Batteriezellen der Wiederinbetriebnahme entgegen - dann wäre die Einschränkung der Speicherfunktionen erforderlich und betroffene Kunden hätten einen Anspruch auf neue Zellmodule. Oder - falls Senecs Angaben zuträfen und die Zellen der gedrosselten Speicher keine Schäden aufwiesen - die intensiv beworbene Monitoring-Software  SmartGuard wäre nicht in der Lage, einen technisch funktionsfähigen Speicher von einem defekten Speichern zu unterscheiden. In dem Fall wäre SmartGuard fehlerhaft, weil betroffene Kunden grundsätzlich funktionsfähige Speicher wegen der Software nicht uneingeschränkt nutzen könnten.

Nach unserer Einschätzung besteht somit ein Ausschlussverhältnis: Entweder ist SmartGuard defekt, oder die gedrosselten Speicher. Dass beides funktioniert und der Speicher trotzdem eingeschränkt bleibt, halten wir für ausgeschlossen.

Betroffene Kunden müssen sich also nicht mit Versprechen einer Software-Lösung abspeisen lassen. Das Problem von Funktionsbeschränkungen von Produkten durch fehlerhafte Software-Updates taucht bereits in vielen anderen Bereichen auf. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2022 auf diese Entwicklung reagiert und eine Gesetzesänderung erlassen. Händler und Hersteller haften seither für Defekte von Software-Anwendungen, die für den Betrieb eines technischen Geräts erforderlich sind, ebenso, wie für Defekte des Geräts selbst.

Betroffene Kunden hätten daher auch wegen Defekten von SmartGuard Ansprüche auf Mängelbeseitigung bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Senec-Kunden sollten jetzt handeln

Betroffene sollten daher jetzt handeln und ihre Rechte anwaltlich prüfen lassen. In vielen Fällen sind zur Wahrnehmung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchengesetzliche und vertragliche Anforderungen zu prüfen und Fristen zu setzen. Auch Senec sowie Solarteure reagieren erfahrungsgemäß in vielen Fällen erst auf anwaltlichen Druck. 

Die Kanzlei SPL Rechtsanwälte ist spezialisiert auf Großschäden im Bereich der regenerativen Energien und berät und vertritt deutschlandweit hunderte betroffene Senec-Kunden. Kontaktieren Sie uns jetzt über unseren 2-Minuten-Online-Check (hier klicken).

Unser Team erfahrener Rechtsanwälte prüft Ihren Fall und informiert Sie in unserer kostenlosen Erstberatung über Ihre Ansprüche und das optimale rechtliche Vorgehen.

Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt seit dem März vergangenen Jahres deutschlandweit Senec-Kunden im Zusammenhang mit dem Speicherskandal. Seine Kanzlei SPL Rechtsanwälte ist mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.

Foto(s): Feuerwehr Burladingen, SPL Rechtsanwälte


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Schanbacher

Beiträge zum Thema