Im Körper vergessene OP-Nadel – 10.000,00 € Schmerzensgeld

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Wird bei einer Operation – hier Nierensteinoperation – eine Operationsnadel oder ein sonstiges OP-Instrument im Körper vergessen und verbleibt dort, weil die Ärzte die Anzahl der verwendeten OP-Instrumente vor dem Vernähen der Wunde nicht gezählt haben, liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Schmerzensgeldanspruch und Schadensersatzanspruch begründet.

Wird bei einer Nachuntersuchung, bei der auch eine Röntgenaufnahme angefertigt wird, der Verbleib einer Operationsnadel oder eines sonstigen OP-Instruments entdeckt, und wird dies dem Patienten nicht unverzüglich mitgeteilt sowie mitgeteilt, dass eine operative Entfernung der Operationsnadel notwendig ist, liegt ein weiterer Behandlungsfehler vor. 

Der Patientin wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € zu gesprochen. Des Weiteren wurde ihr der Ersatz von weiteren Zusatzkosten als Schadensersatz zugesprochen.

Die Ärzte hatten es unterlassen, durch ein einfaches Zählen der verwendeten OP-Instrumente auf Vollständigkeit das ihnen Zumutbare zu tun, um ein Zurücklassen von Operationsnadeln zu verhindern. 

Sofern Ihnen dies ebenfalls passiert ist, lassen Sie sich nicht von den Ärzten darauf verweisen, dass die OP-Nadel im Körper verbleiben könne und Ihnen keine Ansprüche zustehen würden, weil es reichen würde, wenn Sie sportliche Betätigungen unterlassen, bei denen es zu einem Sturz kommen kann. In diesem Fall versucht der Arzt lediglich, seiner Haftung zu entgehen.

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich helfe Ihnen, die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.


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