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Im Urlaub sind lange Hosen beim Abendessen zumutbar

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn es in den Urlaubshotels um den Anblick der Urlauber beim Abendessen geht, dann gibt es hier zwei Gruppen. Einerseits sind dies die Anhänger von Bermudas und Badelatschen, denen die Verfechter von angemessener Abendgarderobe gegenüberstehen. Einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München zufolge, darf künftig in keinem Koffer eines Urlaubers zumindest eine lange Hose fehlen. Denn die Richter entschieden, dass lange Hosen beim Abendessen im Hotel zumutbar sind.

Was vielerorts in Hotels in Spanien, der Türkei oder in Griechenland verlangt wird, müssen deutsche Urlauber also tatsächlich befolgen. Denn ein Urlauber aus unseren Gefilden nahm ein entsprechendes Schild in einem Hotel auf Kreta, dass im Speisesaal lange Hosen zu tragen sind, nicht ernst. Er erschien zum Abendessen in dem gehobenen Mittelklasse-Hotel in ¾-Hosen und erhielt vom Restaurant-Chef den Hinweis, dass nur lange Hosen beim Essen erwünscht sind. Dies empfand der Pauschalurlauber als Mangel und klagte. Er forderte 414 Euro zurück, da im Reisekatalog nichts von einem Kleiderzwang stand. Insgesamt hatte er für den Urlaub 2.074 Euro bezahlt. Da das Reiseunternehmen der Forderung des Mannes nicht nachkam, klagte der Mann vor dem Amtsgericht München.

Die Richter wiesen nun die Klage ab und erklärten, dass es keine Beeinträchtigung der Reise darstellen würde, wenn Urlauber der landestypischen Verpflichtung nachkommen würden, dass beim Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose getragen wird. Dies sei auch unabhängig von der Auflistung in der Katalogbeschreibung so.

(Amtsgericht München, Urteil vom 16. Juni 2010, Az.: 223 C 5318/10)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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