Im Visier der Steuerfahndung – Steuerfahndung und Bitcoin.de

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Im Visier der Steuerfahndung – Steuerfahndung und Bitcoin.de


Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens untersucht nun seit mehreren Monaten ein Datenpaket mit Transaktionsdaten deutscher Krypto-Anleger. Das Datenpaket stammt aus einem Sammelauskunftsersuchen bei der Kryptobörse Bitcoin.de und betrifft zunächst nur die dort vorgenommenen Trades. Nicht auszuschließen ist jedoch die Möglichkeit, dass sich aus den Daten auch Rückschlüsse auf andere, Hosted oder Unhosted Wallets ziehen und diese sich damit observieren lassen.

Erst kürzlich hat der NRW Finanzminister Dr. Optendrenk bekräftigt, dass virtuelle Währungen auch in Zukunft ein wichtiges Feld für die Steuerfahndung sein werden. Konkret sagte der Finanzminister: "Wir werden prüfen, wie wir die Ermittlungen weiter stärken. Allen muss klar sein, dass die Steuer gezahlt werden muss – egal, ob Gewinne in der analogen oder der digitalen Welt gemacht wurden.“ Den entsprechenden Artikel dazu finden Sie hier.


Die Daten der auf diesem Wege entdeckten Krypto-Trader werden mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgeglichen, um festzustellen, ob entsprechende Steuererklärungen unter Angabe kryptowährungsbezogener Gewinne, insb. für die Jahre ab 2015, vermehrt ab 2017, abgegeben wurden. Falls keine entsprechende Erklärung abgegeben wurde, wird die infragestehende Person regelmäßig von der Steuerfahndung angeschrieben – so gingen mittlerweile mutmaßlich ca. 4.000 Anfragen raus.


Betroffene müssen sich insofern grundsätzlich zu den Fragen der Steuerfahndung einlassen und ihre damaligen steuerlichen Verhältnisse offenlegen. Oftmals gibt die Steuerfahndung in diesem Zusammenhang Gelegenheit dazu, sich auch für die Folgejahre „reinzuwaschen“. Jenseits von Kryptowährungen sollte man sich in diesem Zusammenhang auch genauestens überlegen, ob man dann nicht auch andere Einkommensquellen im Zuge einer sogenannten Selbstanzeige offenlegt. 


Da sich hier vom zu korrigierenden Zeitraum bis hin zu Importfehlern in den Krypto-Steuerreport eine Vielzahl entscheidender Fragen stellen, ist die Hinzuziehung eines hierfür spezialisierten Anwalts nur zu empfehlen. 


Allerdings häufen sich auch in letzter Zeit die Fälle, wo direkt durch die Strafsachenfinanzämter ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Auch hier versteht es sich von selbst, dass zur Begleitung dieser Verfahren ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden sollte.


Nehmen Sie Ihre steuerlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Finanzverwaltung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt sowie als ehemaliger Polizeibeamter verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie insbesondere in Betriebsprüfungsfällen und bei Auseinandersetzungen mit der Steuerfahndung effektiv zu unterstützen.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) 


Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB. 

Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.

Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.

Foto(s): Martin Figatowski, DAllE3

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