Immobilien in Griechenland: Erbschaftsannahme und Kaufvertrag bedürfen der Bescheinigung "ENFIA"

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Am 1.1.2014 wurde in Griechenland die elektronische Bescheinigung namens ENFIA eingeführt. Die Bescheinigung wird mittels des elektronischen Zugangs „taxisnet" erteilt, sofern der Antragsteller die Steuern, Geldstrafen und Zuschläge der letzten fünf Jahre betreffend die Immobilien, die er in Griechenland besitzt, beglichen hat.

Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Durchführung einer notariellen Erbschaftsannahme und muss dem notariell beurkundeten Vertrag zur Erbschaftsannahme beigeheftet werden. Diese Regelung gilt für sämtliche Erbschaftsannahmen, die von einem griechischen Notar ab 20.1.2014 beurkundet werden. In diesem Fall müssen die Erben diese Bescheinigung vorlegen, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Beurkundung der Erbschaftsannahme zur Zahlung von Steuern betreffend Immobilien aus dem Nachlass verpflichtet waren. Die Bescheinigung muss grundsätzlich auch für den Erblasser eingeholt werden.

Die Bescheinigung ENFIA wird für natürliche Personen, die über Immobilienbesitz in Griechenland verfügen, erteilt. Sie ist nahezu für jede Transaktion betreffend Immobilien in Griechenland erforderlich, beginnend von der Erbschaftsannahme bis hin zur notariellen Veräußerung einer Immobilie.

Insbesondere ist die Bescheinigung ENFIA für folgende Verfahren erforderlich:

  • jegliche entgeltliche Veräußerung einer Immobilie
  • freiwillige Versteigerung einer Immobilie
  • Übertragung einer Immobilie durch Schenkungsvertrag
  • notarieller Vorvertrag betreffend Immobilien
  • notariell beglaubigter Erbschaftsannahmevertrag
  • Eintragung einer Hypothek
  • Errichtung eines Sonder- bzw. Teileigentums
  • Errichtung einer Grunddienstbarkeit
  • Errichtung einer persönlichen Dienstbarkeit
  • Tausch von Grundstücken
  • zur Verhandlung bei Gerichtsverfahren betreffend Grundvermögen, auch wenn die Klage vor dem 1.1.2014 eingereicht worden ist.

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