Immobilienerwerb in Kanada - Achtung Fallstrick

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Sie planen, in Kanada eine Immobilie zu erwerben? 

Holen sie sich vorab juristische Unterstützung.

Ein Gebot für Immobilien in Kanada kann einen rechtswirksamen Kaufvertrag begründen!

In Kanada ist ein Angebot, auch wenn sie dies z. B. mit Hilfe einer Maklerfirma abgeben, ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, wenn es von dem Verkäufer gegengezeichnet wird.

Hier ein Fallbeispiel, das sich für sie zu lesen lohnt.

Hier gilt der Rechtsgrundsatz Caveat emptor - (lateinisch- möge der Käufer sich in Acht nehmen)  

Viele Deutsche träumen davon, eine Immobilie in Kanada zu erwerben. Damit der Traum nicht zum Alptraum wird, ist Vorsicht geboten.  

Die Geschichte vom Angebot das zum Albtraum wurde

Ende März 2017 bietet eine Immobilienfirma im Auftrag ihrer Klienten ein Wohnhaus in Ontario, zum Preis von CAN $ 2 Millionen zum Kauf an. Für das Ehepaar Hu/Lea ist es das „perfekte Traumhaus“. Um die in Kanada übliche Bieterschlacht für das Objekt zu vermeiden, gibt Familie Hu/Lea auf Anraten der Immobilienfirma daher frühzeitig ein Angebot über CAN $ 2,25 Millionen ab. Sie tätigten eine Anzahlung von Höhe von CAN $ 30.000. Das Angebot wird vom Verkäufer akzeptiert. Doch wie so oft im Leben, kommt es meist anders als geplant. Familie Hu/Lea stellt recht bald fest, dass sie das Haus nicht wie geplant finanzieren kann und tritt vom Kauf zurück.

Zunächst gibt es keine Konsequenzen. Das Haus wird kurzerhand von der Immobilienfirma neu inseriert. Soweit so gut. Doch dann kommt die böse Überraschung für das Ehepaar Hu/Lea. Die Eigentümer des Hauses verklagen das Paar auf CAN $ 500.000 Schadensersatz und bekommen vor Gericht Recht.

Wie kann das passieren?

Der Grund dafür: Die Immobilienpreise sind in Teilen Kanadas zwischenzeitlich ins Bodenlose gerutscht. Die Eigentümer bekommen beim Verkauf des Hauses 3 Monate später nur noch CAN $ 1,75 Millionen. Also ziehen sie vor Gericht und verklagen die Hu/Lea´s. Das Oberste Gericht von Ontario wendet den Rechtsgrundsatz „Caveat emptor“ an und gibt dem Verkäufer Recht.

Das Ehepaar Hu/Lea verliert nicht nur ihre Anzahlung in Höhe von CAN $ 30.000, sie müssen den Verkäufern noch weitere CAN $ 470.000 für den verlorenen Wert zahlen.

Wie kommt dieser Betrag zustande? 

Das ursprünglich abgegebene Hu/Lea Angebot gegenüber der Maklerfirma beläuft sich auf CAN $ 2,25 Mio. Der tatsächlich erzielte Kaufpreis beträgt CAN $ 1,75 Mio.  dies ergibt einen Fehlbetrag von CAN $ 500.000 und den muss das Ehepaar den Verkäufern zahlen.

So wird aus dem Traum vom „neuen Haus“ ein Albtraum „ohne Haus“ mit einem hohen finanziellen Schaden.

Richter Mark Edwards vom Obersten Gerichtshof in Ontario gibt der Familie Hu/Lea bei der Begründung seiner Entscheidung deshalb folgenden Ratschlag mit: 

„Käufer sollten vor Abgabe eines Angebots überlegen, das Angebot vorbehaltlich einer Finanzierungszusage oder des Verkaufs ihres bestehenden Wohnhauses abzugeben.“ 

FAZIT: Was können wir daraus lernen?

Wenn sie planen, in Kanada eine Immobilie zu erwerben, gilt folgender Grundsatz:

In Kanada wird ein Angebot, auch wenn dies gegenüber einer Maklerfirma abgeben wird, dann rechtsverbindlich, wenn es vom Verkäufer angenommen wird, wie in diesem Fall geschehen. Damit entsteht ein wirksamer Kaufvertrag. 

Dieses abschreckende Beispiel ist relevant, da die Immobilienpreise in Kanada, insbesondere in den Provinzen Toronto und Vancouver extrem volatil sind.

Damit es ihnen nicht so ergeht wie Familie Hu/Lea, ist es ratsam, sich rechtzeitig juristischen Beistand zu holen, um unnötige Risiken und Fallstricke bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches RechtSie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert sehr erfolgreich in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen, z.B. kanadisches Immobilienrecht oder kanadisches Grundstücksrecht.

Foto(s): chalet-4436026_1920 pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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