Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb

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Folgende Investitionen, die Ausländer in der Türkei tätigen, berechtigen sie, einen Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft zu stellen. 

Seit dem 18. September 2018 können Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 US-Dollar (oder gleichwertig in Türkische Lira oder ausländische Währung) erwerben, mit einem Vermerk in das Grundbuch eintragen lassen, dass der Vertrag für einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übertragen und aufgegeben wird, einen Antrag auf die Türkische Staatsbürgerschaft stellen. 

Wurde die Immobilie jedoch zwischen dem 12.01.2017 und dem 18.09.2018 gekauft, so muss der Wert der Immobilien mindestens 1.000.000 USD betragen. 

Ausländer, die Immobilien nach dem 07.12.2018 mit einem Mindestwert von 250.000 US-Dollar, in ausländische Währung oder türkische Lira in bar gekauft und einen notariellen Vorkaufsvertrag in das Grundbuch eingetragen haben lassen, dass der Vertrag für einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übertragen und aufgegeben wird, und unterschrieben haben, können die türkische Staatsbürgerschaft ebenfalls beantragen. 

Für den Erwerb der Immobilie durch Ausländer gibt es rechtliche Beschränkungen, einige davon sind z. B.:

  • Die Gesamtmenge an Immobilien, die eine natürliche Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit erwerben kann, beträgt höchstens dreißig Hektar im ganzen Land.
  • Die Registrierung der Immobilien innerhalb der militärischen Verbots- und Sicherheitszonen in den 81 Provinzen ist abgeschlossen. Ausländische Personen dürfen Immobilien, die sich innerhalb der militärischen Verbots- und Sicherheitszonen befinden, nicht erwerben. Handelt es sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Grundstück innerhalb der militärischen Verbots- und Sicherheitszone, muss die Erlaubnis vom Gouverneur des Ortes eingeholt werden, an dem sich das Grundstück befindet. 
  • Handelsunternehmen mit Rechtspersönlichkeit, die nach eigenem Recht im Ausland niedergelassen sind, dürfen Grundstücke nur erwerben, wenn das Gesetz eine besondere Bestimmung enthält. Andere juristische Personen als diese Handelsunternehmen können kein unbewegliches Vermögen erwerben, und es können keine eingeschränkten Rechte zu ihren Gunsten festgelegt werden.

„Roadmap“ für den Immobilienerwerb zum Zweck des Staatsbürgerschaftserwerbes

  1. Eine Vereinbarung über den Kauf der Immobilie sollte getroffen werden. Diese Immobilie muss mindestens einen Wert von 250.000 USD haben. 
  2. Nach dem Kauf beantragt man bei einer durch den Kapitalmarktausschuss der Türkei (SPK) autorisierten Organisationen um das „Immobiliengutachten“. Diese bestimmt den Wert der Immobilie (aus diesem Grund ist es immer besser, dass das Grundstück mehr als 250.000 USD beträgt).
  3. Mit den notwendigen Unterlagen wird ein Antrag bei der Direktion des Grundbuchamtes gestellt.
  4. Das Grundbuchamt prüft, ob der Auszug, der Wertermittlungsbericht und die angegebenen Werte den in der Verordnung festgelegten Kriterien entsprechen.
  5. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die für die Transaktion zu entrichtende Grundbuch- und die Umlaufkapitalgebühr der interessierten Person per SMS mitgeteilt.
  6. Nachdem die Gebühren bezahlt wurden, wird ein Termin per SMS mitgeteilt, um den Vertrag zu unterzeichnen.
  7. Nach Abschluss des Vertrages wird eine Erklärung in das Grundbuch der Immobilie hinzugefügt, dass das Grundstück drei Jahre lang nicht verkauft wird und der Grundbuchsauszug wird dem Eigentümer übergeben. 
  8. Nach Abschluss der Transaktion sendet die Direktion des Grundbuchamtes die Transaktionsdokumente an die Generaldirektion/Regionaldirektion, um eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für den Staatsbürgerschaftsantrag über das System auszustellen.
  9. Nach den erforderlichen Überprüfungen wird ein formelles Schreiben der „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ sowohl an die Generaldirektion für Personenstands- und Bürgerschaftsangelegenheiten und auch an das Generaldirektion des Migrationsamt geschickt. Diese Informationen werden auch per E-Mail an die antragstellende Person geschickt. 

Notwendige Unterlagen:

a) Personalausweis oder Reisepass: Ein nationaler Ausweis oder Reisepass (ggf. mit Übersetzung) muss vorgelegt werden, aus dem die Auslandsinformationen hervorgehen.

b) Passfotos

c) Vertretungsdokument: Vollmacht, Vormundschaftsentscheidung, Vollmachtsbescheinigung usw. (Sollte die im Ausland ausgestellte Vollmacht ausgeführt werden, so ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift der zusammen mit der Übersetzung einzureichen.)

d) Steueridentifikationsnummer: Liegt keine Steueridentifikationsnummer vor, wird die Urkunde während des Antrags vom Grundbuchamt abgeholt.

e) Grundbuchauszug: Diese wird, falls vorhanden, angefordert.

f) Wertermittlungsbericht der Immobilie: Dieser Bericht sollte von den von der SPK (Kapitalmarktausschuss der Türkei) lizenzierten Wertermittlungsfirmen bezogen werden, die auf der offiziellen Website der SPK veröffentlicht sind.

g) Überweisungsbelege: Kann vor oder nach dem Verkauf gegeben werden, die von der Bank bestätigt wurden.

h) Erdbebenversicherung (DASK): Erforderlich für Wohn-, Büro- und ähnliche Gebäude.

i) Vereidigter Übersetzer: Erforderlich, wenn es eine Partei gibt, die kein Türkisch spricht. (Der vereidigte Übersetzer sollte von der Justizkommission autorisiert werden.



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