Immobiliengeschäfte, Immobilienkauf und Übertragung im Kriegsrecht in der Ukraine

  • 2 Minuten Lesezeit

Nunmehr sind die Immobilienregister mit Stand zum 01.06.2022 wieder uneingeschränkt zugriffsfähig.

Alle Einschränkungen beim Immobilienerwerb, welche mit dem Kriegsrecht zusammenhingen sind aufgehoben.

Es gelten wieder die alten Regelungen.

Genau beschrieben hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ukraine-immobilienerwerb-grundstuecks-und-wohnungskauf-von-auslaendern-in-der-ukraine_127956.html

Im Bereich des ukrainischen Immobilienrechts bieten wir eine praxisorientierte und effiziente Beratung für alle Arten von Immobiliengeschäften und damit verbundene Fragestellungen für Unternehmen und Privatpersonen, für private und geschäftliche Zwecke an. Unser Leistungsspektrum umfasst die Unterstützung beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, Vertragsgestaltung und -verhandlungen sowie die Finanzierung und rechtliche Absicherung solcher Transaktionen.

Unsere Kompetenzen decken alle Phasen der Immobilieninvestition ab, von der Bewertung, Risikoanalyse, Verkäufermonitoring, Begleitung bei Vertragsverhandlungen, Zahlungsabwicklung, Valutaeinfuhr und Valutaausfuhr, Dokumentenüberprüfung- und Beschaffung, notarielle Abwicklung, Dolmetscherdienstleistungen, Register und Grundbucheintragungen, Privatisierungen, Denkmalschutzvorschriften, bis hin zur umfassenden baurechtlichen Beratung und mietvertraglichen Aspekten. Im Hinblick auf Immobilienkäufe ist durch die Einschaltung unserer Kanzlei absolute Rechtsicherheit und Risikominimierung sowie Transparenz für sie hergestellt. Wir übernehmen natürlich auch die steuerliche Optimierung Ihres Vorhabens.

Die Mitarbeiter unserer Kanzlei können in der gesamten Ukraine für Sie tätig werden.

Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren in der Ukraine im Bereich des Immobilienrechts tätig und begleitet seit dieser Zeit alle Arten von Immobilientransaktionen.

Unsere Dienstleistungen und Qualitätsstandards sind oft kopiert, doch nie erreicht.

Deshalb am besten gleich zum Marktführer.

Unsere deutsche Geschäftsführung versteht Ihr Anliegen auch ohne lange Diskussionen.

Wir beraten und vertreten unsere Klienten bei allen mit einer Immobilie zusammenhängenden Themen und legen dabei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von deutschen Mandanten:

  • Beratung in allen rechtlichen Aspekten rund um Immobilien in der Ukraine, während der Kriegszeit;
  • Vertragsgestaltung bei Kauf, Miete, Pacht und Bau unter den besonderen Kriegsumständen;
  • Kaufbegleitende Rechtsberatung von Immobilien in der Ukraine;
  • Begleitung und Interessenwahrnehmung bei Vertragsverhandlungen;
  • Gestaltung von Wohn- und Gewerbemietverträgen;
  • Unterstützung bei Investitionen;
  • Immobilienbewertung;
  • Steueroptimierung bei Immobilientransaktionen;
  • Absicherung von Immobilienkäufen;
  • Zahlungsabwicklung bei Immobilientransaktionen;
  • Unterstützung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien;
  • Kauf und Übertragung von Wohnungs- und Geschäftseigentum;
  • Erwerb und Verkauf in Vertretung durch uns. Eine Anreise in die Ukraine ist dabei nicht erforderlich;
  • Vertretung im Streitfall und bei Vertragsstörungen vor Gericht und außergerichtlich.

Sprechen Sie uns an.

Wir sind seit 18 Jahren die führende Immobilienanwälte- und Partner für Ausländer in der Ukraine, mit entsprechender Kompetenz und Kontakten in der ganzen Ukraine.

Wir haben immer eine Lösung für jede Immobilienfrage, egal ob es sich um Kauf oder Veräußerung handelt. Auch in schwierigen Zeiten, wie jetzt.


Stand. 04.01,2024



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sergej Petrusenko

Beiträge zum Thema