In dieser Situation müssen Sie zum Anwalt!

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

In der Bundesrepublik möchte die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung lieber nicht zum Anwalt gehen. Das ergab eine Studie aus 2013, und das deckt sich auch mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt: Viele meiner Mandanten berichten mir, dass sie sich gegen den Rat von Freunden und Verwandten durchringen und sich selbst überwinden mussten, bevor sie zu mir kamen.

In vielen Lebenslagen ist es zwar klug, bei Streit gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Es gibt aber diese eine Situation, in der eigentlich jeder zum Anwalt gehen muss. Welche das ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zwei Beispiele verdeutlichen, warum der Rat, Anwälte lieber außen vor zu lassen, oft sinnvoll sein kann: Da ist zum einen das Mietverhältnis.

Wer wegen jeder Kleinigkeit mit seinem Vermieter zum Anwalt geht, sei es wegen einer Mieterhöhung, wegen Lärms aus der Nachbarschaft, oder Mängeln, bei denen es um kleinste Mietminderungen geht: Wer hier jedes Mal anwaltlichen Streit in Gang setzt, kommuniziert mit seinem Vermieter bald nur noch über Anwälte. Das kostet Geld, Zeit und Nerven, und bewirkt unter Umständen, dass der Vermieter alles dran setzt, um einen als Mieter los zu werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Scheidung: Auch ein Feld, aus dem man das Nullsummenspiel anwaltlich-juristischer Argumentation, also: das Denken, dass der eigene Vorteil nur mit dem Nachteil des Anderen einhergehen kann, vielleicht oft besser heraushalten sollte.

Unerlässlich ist anwaltlicher Rat und meist auch die anwaltliche Vertretung allerdings im Fall einer Kündigung, genauer: Im Fall einer Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.

Denn: Nur mit einem Anwalt stellt der Arbeitnehmer hier Waffengleichheit her, mehr noch: Mit einem spezialisierten Experten im Kündigungsschutzrecht bringt er sich oft in eine stärkere Position, als diejenige, in der der Arbeitgeber ist, falls jener nämlich einen guten Kündigungsschutz hat und mithilfe eines Verhandlungsprofis seine Trümpfe ausspielt – und damit eine hohe Abfindung herausholt.

Nur mit einem Experten kann der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz während einer Kündigungsschutzklage bei Abfindungsverhandlungen zu einem möglichst hohen Preis „verkaufen“.

Zwei Dinge muss der Arbeitnehmer dabei beachten: Möglichst zeitnah nach der Kündigung zu einem Anwalt zu gehen – ich rate dazu, dort am selben Tag anzurufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Und man sollte einen auf Kündigungsschutz spezialisierten, erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen, der alle Tricks kennt und bestmögliche Verhandlungsergebnisse erreicht!

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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