Indexmieterhöhung erhalten? Das ist zu beachten.

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Was ist eine Indexmiete?

Bei einer mietvertraglichen Vereinbarung, bei der sich die Miete an dem Verbraucherpreisindex für Deutschland („VPI“) orientiert und entsprechend steigt oder fällt, handelt es sich um eine sogenannte Indexmiete. Gem. § 557b Abs. 1 BGB lautet die gesetzliche Definition der Indexmiete wie folgt:

Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).“

Für das Wohnraummietrecht sind die rechtlichen Grundlagen in § 557b BGB geregelt. Damit eine Indexmieterhöhung überhaupt wirksam sein kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zunächst ist es erforderlich, dass die Indexmiete wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde und
  • auch die Mieterhöhungserklärung des Vermieters muss wirksam sein.


Was ist erforderlich, damit die Vereinbarung im Mietvertrag selbst überhaupt wirksam ist?

  • Die Vereinbarung der Indexmiete bedarf der Schriftform: Unterschrift bzw. qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
  • Inhalt: Nur Bindung an den Verbraucherpreisindex für Deutschland („VPI“) zulässig
  • Die Vereinbarung kann im Mietvertrag selbst oder auch später geschlossen werden


Was muss die Mieterhöhungserklärung des Vermieters beinhalten?

  • Sie muss zumindest in Textform erfolgen (E-mail ist ausreichend)
  • Angabe des Erhöhungs- oder Ermäßigungsbetrages
  • Die Miete muss grundsätzlich für ein Jahr unverändert bleiben


Was ist mit der „Mietpreisbremse“?

Die „Mietpreisbremse“ ist nur auf die Ausgangsmiete anzuwenden. Nur hinsichtlich der Ausgangsmiete gelten die allgemeinen Regelungen über die zulässige Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nach den § 556d§ 556g BGB. Anders als bei der Staffelmiete unterliegen jedoch die nachfolgenden Mieterhöhungen aufgrund von Anpassungen an den Index nicht mehr der Kontrolle durch die genannten Vorschriften.


Bei Fragen zu einer Indexmieterhöhung - unabhängig davon ob Sie eine solche erhalten haben oder aber eine solche erklären möchten - freue ich mich auf Ihre Nachricht!



Foto(s): ©Adobe Stock/zinkevych


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