Denkmalschutz – Das sollten Sie wissen

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist Denkmalschutz und wozu dient er?

Unter Denkmalschutz können Gebäude, aber auch Gärten oder Böden fallen, die als historisch oder kulturell relevant gelten, da sie bspw. in einer bestimmten Zeit erbaut worden und aus diesem Grund als schützenswerte gelten. Dies dient der dauerhaften Erhaltung von Denkmälern und der Weitergabe von Informationen bzgl. historischer Ereignisse.


Wann steht ein Haus unter Denkmalschutz?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzrecht und eigenständige jeweils zuständige Behörden. Jede Behörde entscheidet für sich, welche Immobilien unter Denkmalschutz gestellt werden, dies unter Berücksichtigung der Kriterien, wie die historische Bedeutung, künstlerische Bedeutung, etc. Feste Vorgaben gibt es somit nicht, weshalb die Gebäude einzeln geprüft werden, bevor sie unter das Denkmalschutz gestellt werden.

Unter https://www.hamburg.de/bkm/denkmalliste/ finden Sie einer Liste aller Denkmäler in Hamburg.


Bauliche Maßnahmen an einem Denkmal

Bauliche Maßnahmen, wie Sanierungen oder Veränderungen, sind nicht einfach durchzuführen. Dazu zählen auch Verbesserungen der Heizkörper, Elektrik etc.  Es erfordert eine denkmalrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. 


Falls Sie einen Antrag stellen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe für Hamburg hier: https://www.hamburg.de/bkm/service/downloads/644092/formular-richtlinie/) an die jeweilige Behörde schicken. Die Bearbeitungsfrist und Kosten sind je nach Bundesland individuell.


Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit einer Maßnahme obliegt der Denkmalbehörde. In den meisten Fällen werden Entscheidungen und Wünsche der Eigentümer mit einbezogen und bei konkreten Planungen mit abgewogen, dennoch stehen die Voraussetzungen der Behörde an erster Stelle.


 Somit kann beispielweise ein Fenster nicht ‘nur‘ ausgetauscht werden. Das neue Fenster muss dem Original in jedem Falle entsprechen und darf in den meisten Fällen nicht von Farbe, Form oder Größe abweichen. Grundsätzlich bedeutet Denkmalschutz auch nicht, dass der Bestand schlicht kopiert und „neugebaut“ wird. Im Vordergrund steht der Schutz des Vorhandenen.

Trotz der Denkmaleigenschaft sind Veränderungen möglich und  viele Denkmäler bedürfen baulicher Anpassungen. Wichtig ist, dass die Bedeutung oder Geschichte hinter dem Denkmal deutlich sowie lesbar ist und bleibt. 


Folgen und Maßnahmen bei Verstoß

Sollten Maßnahmen ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erfolgen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ein Verstoß kann hohe Strafen sowie Rückbauanordnungen nach sich ziehen. Die Höhe des Bußgeldes variiert nach Bundesland und Verstoß. Sanktionen in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro können durchaus vorkommen.

In gewichtigen Fällen kann der Verstoß auch zu einer Straftat führen, wenn dieser zu einer dauerhaften Veränderung des Erscheinungsbilds geführt hat.


Insofern gilt: Aufgepasst bei Veränderungen in oder an einem Denkmal. Eine Prüfung lohnt sich in jedem Fall um Auseinandersetzungen mit der Denkmalbehörde zu vermeiden. Wissen, Sie ob nur die Fassade oder auch der gesamte Innenbereich Ihres Objektes „unter Denkmalschutz steht“? Hier gilt: Guter Rat ist nicht teuer. Bei rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Foto(s): Rabea Demirel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Rabea Demirel

Beiträge zum Thema