Infinus-Skandal: Schreiben vom Deutscher Finanzmarktschutz Verein verunsichert geschädigte Anleger

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München, den 15.07.2016 – Anleger, die in Produkte aus dem Infinus-Konzern investiert haben, erhielten diese Tage unerwartet Post vom „DFMS Deutscher Finanzmarktschutz Verein“. In diesem empfiehlt der DFMS, er würde „Insider-Informationen“ anbieten und seine „Vertrauensanwälte“ hätten einen Weg gefunden, entstandene Schäden schnell und einfach ersetzt zu bekommen. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die eine Vielzahl geschädigter Anleger der Infinus-Produkte vertritt, kommentiert im Folgenden das Schreiben.

Anschluss an Strafverfahren kein „Königsweg“

„Das in dem Schreiben dargestellte ‚Adhäsionsverfahren‘, also der Anschluss an die Strafverfahren ist zwar durchaus ein probates Mittel, um Ansprüche geltend zu machen, allerdings muss hierfür auch die Aussicht bestehen, am Ende des Verfahrens Geld zu erhalten, und das scheint nicht in jedem Fall gesichert. So wurde zum Beispiel über das Vermögen von – in dem Schreiben der DFMS häufig erwähnten – Jörg Biehl inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet. Anlegern, die sich rein auf das Adhäsionsverfahren verlassen, bliebe damit also nur die Anmeldung von Ansprüchen zu einer weiteren Insolvenztabelle“, führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus.

„Wir haben die durch die Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögen durch eine Vielzahl von Arresten für unsere Mandantschaft erfolgreich gepfändet. Die Pfändungen übersteigen die Vermögen der jeweiligen Hintermänner. Auch vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen des DFMS etwas spät.“, Rechtsanwältin Appelt weiter.

Möglichkeiten für Anleger

Dennoch kann es sich lohnen, die Möglichkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der „Infinus-Papiere“ prüfen zu lassen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Anlagen bei der Future Business KGaA, der Ecoconsort AG und der Prosavus AG. Unter bestimmten Umständen ist es nach Einschätzung der Rechtsanwälte möglich, den Vertrieb oder die mit der Erstellung der Prospekte befassten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit in die Haftung zu nehmen und von dort außerhalb der Insolvenzverfahren den Schaden ersetzt zu bekommen.

Die Zeit drängt: Verjährungsgefahr zum Jahresende

Allerdings wird für die Prüfung der Ansprüche und ein mögliches Vorgehen die Zeit langsam aber sicher knapp: „Die Ansprüche aus Falschberatung, etwa wenn die Anlagen als sicher oder für die Altersvorsorge geeignet angepriesen wurden, verjähren möglicherweise schon zum Jahresende 2016“ warnt die Fachanwältin. „Nach den Verjährungsvorschriften des BGB verjährt ein Anspruch in 3 Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Anleger die Fehlberatung bekannt war. Es ist möglich, dass hier in Gerichtsverfahren unterstellt wird, dass bereits mit der Berichterstattung über die Razzia bei der Dresdner Infinus Ende 2013 diese 3-Jahres-Frist zu laufen begonnen hat – diese würde nämlich Ende dieses Jahres enden“, so die Anwältin weiter.

Betroffene Infinus-Anleger sollten nun also rasch handeln und ihre Möglichkeiten von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


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