Skandal bei der Infinus AG

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Am 9. Juli 2018 wurden 5 Manager der Infinus AG sowohl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs als auch wegen Kapitalanlagebetrugs zu Haftstrafen verurteilt.

Zu einer geringeren Haftstrafe wurde auch der ehemalige Prokurist wegen Beihilfe verurteilt. So hatte das Landgericht Dresden nach einem langwierigen Prozess entschieden. Das Verfahren geht nun jedoch vor dem Bundesgerichtshof in die nächste Runde.

Die Infinus AG vertrieb unter dem Mutterkonzern Future Business KGaA Genussrechte und Orderschuldverschreibungen. Über Jahre sollen Zahlungen an Anleger geleistet worden sein, die nicht durch Gewinne gedeckt waren. 

Mehrere tausend Anleger könnten so betrogen worden sein und sahen sich nach der Verfahrenseröffnung gegen die Manager und im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Infinus AG mit Rückforderungen bezüglich der geleisteten Zahlungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert.

In der Vergangenheit gab es bereits positive Urteile gegen die Finanzvermittler der Infinus AG. Die Anleger konnten die schädigenden Verträge rückabwickeln und so den geleisteten Kaufpreis und auch Zinsen zurückerstattet bekommen.

Gehören auch Sie zu den geschädigten Anlegern der Infinus AG? Dann sollten Sie nicht ohne Weiteres an den Insolvenzverwalter zahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite, damit Ihnen keine weiteren Einbußen drohen.

Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung, um sich über Ihre Möglichkeiten und Chancen zu informieren.


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