Informationen für Menschen aus der Ukraine

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Einreise nach Deutschland mit biometrischen Reisepass 

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass benötigen kein Visum. Das schließt auch eine Weiterreise von anderen Mitgliedsstaaten nach Deutschland ein.

Einreise nach Deutschland ohne biometrischen Reisepass 

Ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Visum. Ein EU-Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen. Laut Medienberichten lässt man an der ukrainisch-polnischen und ukrainisch-slowakischen Grenze Menschen auch ohne biometrischen Reisepass einreisen. 

Laut dem Bundesinnenministerium (BMI)   „halten sich in den ukrainischen Nachbarstaaten derzeit kleine Teams der deutschen Auslandsvertretungen Warschau, Krakau, Chisinau, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit, um bedarfsweise an einzelnen Grenzübergängen Präsenz zu zeigen und vorrangig konsularische Unterstützung für deutsche Ausreisende aus der Ukraine zu leisten, ggf. aber auch zu Visaanträgen sowie zu pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft zu geben.“

Nach der Einreise

Zurzeit erhalten ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel nach § 24  AufenthG. Dieser soll zuerst für ein Jahr gültig sein. Anschließend könnte dieser auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. 

Ein Asylantrag ist nicht erforderlich.

Wenn ukrainische Staatsangehörige eine Unterkunft haben (z.B. bei Freunden und Familie) und keine Sozialleistungen benötigen (z.B. Krankenversicherung) müssen sich Betroffene für eine Verlängerung der visumfreien Zeit bei dem am Wohnort befindenden Bürgerbüro melden.

Wenn ukrainische Staatsangehörige keine private Unterkunft haben ist eine Registrierung notwendig. Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist erfolgt die Registrierung m Ankunftszentrum, Maria-Probst-Straße 14, München.

Es hat 24 h geöffnet. Nach der Registrierung erfolgt einer Unterbringung in einer öffentlichen Unterkunft. Nach der Registrierung haben die Betroffenen Anspruch auf Hilfen für Unterkunft, Essen, Kleidung oder bei Krankheit. 

Rechtsanwalt Raphael Botor ist bundesweit tätig und gibt Ihnen gerne einen schnellen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung.


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