Informationen zur Novellierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

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Das vom deutschen Bundestag beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat im Jahr 2023 in Kraft.

Zweck des Gesetzes ist es, die Pflichten und Pflichtverletzungen von Unternehmen in Lieferketten im Rahmen von Umweltschutz- und Menschenrechtsschutzstandards zu regeln, einschließlich der Verpflichtung zur Durchführung von Risikoprüfungen, der Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht, der Erstellung von Leitlinien und der Folgenabschätzung und der Menschenrechtsschutzwerte.

Ab 2024 wird der Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeweitet und alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern (bisher 3.000) fallen unter diese Regelung. Während bisher rund 1.000 deutsche Unternehmen unter dieses Gesetz fielen, kann man mit der neuen Änderung sagen, dass mehr als 5.000 deutsche Unternehmen von dem Gesetz betroffen sein werden.

Dies wird insbesondere auch türkische Unternehmen betreffen, da viele türkische Unternehmen in die Lieferketten deutscher Unternehmen eingebunden sind. Nach Angaben von TurkStat (Türkisches Statistisches Institut) aus dem Jahr 2020 beläuft sich das Import-/Exportvolumen zwischen der Türkei und Deutschland auf rund 41 Milliarden Dollar, wobei rund 7.800 deutsche oder in deutschem Besitz befindliche Unternehmen in der Türkei und rund 500 türkische oder in türkischem Besitz befindliche Unternehmen in Deutschland tätig sind.

Die neuen Kriterien verpflichten deutsche Unternehmen zu strengeren Kontrollen bei türkischen Unternehmen. Denn das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ihre Partner in der Lieferkette, mit denen sie im Ausland geschäftlich tätig sind, zu prüfen, zu melden und gegebenenfalls andere Lieferanten zu finden. Darüber hinaus können Verstöße gegen diese Verpflichtungen zu hohen Geldstrafen und Bußgeldern führen.

Dieses Gesetz behandelt wichtige Themen wie Umwelt und Menschenrechte und erlegt den Unternehmen in diesen Bereichen verschiedene Verpflichtungen auf. Die Unternehmen sind verpflichtet, Risikomanagementsysteme einzurichten, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen und ihre eigenen internen Richtlinien festzulegen. Auch die Prüfung von Zulieferern in der Lieferkette und die Erstellung von Berichten über diese ist nun Pflicht.

Türkische Unternehmen müssen sich an diese neuen Vorschriften halten. Andernfalls kann es für sie schwierig oder unmöglich werden, mit deutschen Unternehmen Handel zu treiben. Daher sollten sich türkische Unternehmen ausführlich über dieses Thema informieren und ihre Harmonisierungsbemühungen beschleunigen, indem sie rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen und administrativen Schritte unternehmen.

Für weitere Details können Sie uns zwecks eines Beratungstermins anschreiben!



Foto(s): Elif Uzun


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