Wie setze ich ein wirksames Testament hinsichtlich des Vermögens in der Türkei auf?

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Sie leben in Deutschland und möchten ein Testament aufsetzen, das in der Türkei Gültigkeit haben soll, weil Sie Vermögen in der Türkei haben. 

Nach türkischem Recht gibt es drei Testaments-Formen:

1) Mündliches Testament

2) Schriftliches Testament 

3) Offizielles Testament 

Bei allen Testamentsformen sind Formvorschriften zu beachten. 

Das schriftliche Testament ist in § 538 des türkischen Zivilgesetzbuches (Türk Medeni Kanununu) geregelt. Voraussetzung bei dieser Testamentsform ist, dass das Testament vollständig handschriftlich durch den Verfasser mit Datum (Tag/Monat/Jahr), Ort und Unterschrift aufgesetzt werden muss. Dieses Testament kann einem nahen Angehörigen oder dem Friedensrichter übergeben werden, der es erst nach dem Tod eröffnet.

Das mündliche Testament ist in § 539 des türkischen Zivilgesetzbuches geregelt. Demnach ist ein mündliches Testament nur in außerordentlichen Fällen einschlägig, wenn die schriftliche und das offizielle Testament aus erschwerten Gründen, wie Krieg; Krankheit, Naturkatastrophen, bestehender Todesgefahr nicht aufgesetzt werden kann und die Erreichbarkeit unmöglich wird. Das mündliche Testament muss vor zwei Zeugen ausgesprochen werden, die mit dem Erblasser nicht verwandt oder verschwägert sein darf. Nach § 541 des zuvor benannten Gesetztes entfällt die Wirkung dieser Testamentsform, wenn die Hindernisse bzw. Erschwerungsgründe für die Errichtung eines schriftlichen oder offiziellen Testaments nicht mehr bestehen.

Die höchste Beweiskraft hat das notariell aufgesetzte Testament. Im Gegensatz zum handschriftlichen Testament muss dieses Testament nicht handschriftlich verfasst sein. In der Regel wird diese Form beim Notar aufgesetzt und anschliessend beglaubigt. In der Praxis verlangt das Notariat ein Gesundheitszeugnis von einem staatlichen Krankenhaus bei Personen ab 65 Jahren. Dieses Gesundheitszeugnis wird nach einer Untersuchung durch ein Ärzteausschuss erteilt. Es sollte möglichst am gleichen Tag der Errichtung des Testaments eingeholt werden, um die etwaige Anfechtbarkeit seitens der gesetzlichen Erben abzuschwächen. Zudem werden auch hier zwei Zeugen benötigt, die den Inhalt des Testaments des Erblassers vor dem Notar bezeugen können. Diese dürfen mit dem Erblasser nicht verwandt oder verschwägert sein. 

Bestimmte Vermögensgegenstände, die den Begünstigten übergehen sollen, müssen konkret benannt werden. Wenn es sich hierbei beispielsweise um Immobilien handelt, sollten die Grundstücksdaten genau bezeichnet werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Pflichtteil der gesetzlichen Erben. 

Wenn man als türkischer Staatsbürger für das Testament ein Notariat in der Türkei aufsucht, wird es mit einer türkischen Urkundenrollennummer versehen und archiviert. Mit dem Tod und dessen Registrierung im Standesregister bekommt das jeweilige Notariat die entsprechende Information und versendet das Testament zur dessen Eröffnung automatisch an das Friedensgericht. Ein in Deutschland für das Vermögen in der Türkei aufgesetztes Testament muss den Formvorschriften des türkischen Gesetzes entsprechen. Zudem muss das notarielle Testament apostilliert werden. Lesen Sie auch meinen Beitrag zur Eröffnung und Bekanntgabe des Testaments, wenn Sie sich für den weiteren Ablauf interessieren.

Für Fragen und Tipps rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne anwaltlich zur Seite. Gerne begleiten wir Sie auch zum Notar, wenn Sie ein offizielles Testament in der Türkei aufsetzen möchten und organisieren für Sie bei Bedarf einen Dolmetscher.

Foto(s): Elif Uzun

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