Inkassobrief der Legalisto GmbH für Robert Diggs – was Sie dagegen tun können!

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Nach mehreren Jahren Stille verschickt nun die Legalisto GmbH aus Berlin haufenweise Inkassobriefe aufgrund von angeblichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen aus den Jahren 2012 bis 2014. Ursprung dieser Inkassoschreiben sind die Filesharing-Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag des Künstlers Robert Diggs (Künstlername: RZA)


Was fordert die Legalisto GmbH? 

In dem besagten Inkassoschreiben fordert die Legalisto GmbH vor Ablauf der Schadensersatzpflicht (10 Jahre) einen Schadensersatz in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages.


Hintergrund der Abmahnung

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Konkret soll der Internet-Anschlussinhaber die Werke des Robert Diggs illegal heruntergeladen und somit gegen das Urheberrecht verstoßen haben.


Was tun beim Inkassoschreiben?

Sollten Sie von dem Inkassoschreiben betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Die Legalisto GmbH ist berechtigt, trotz (vorheriger) anwaltlicher Vertretung direkten Erstkontakt mit Ihnen aufzunehmen. Dadurch soll Ihnen Druck gemacht werden.

Nehmen Sie daher keinen Kontakt zu der Legalisto GmbH auf und zahlen Sie nicht die Schadensersatzforderung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dabei kann Sie ein erfahrener Fachanwalt unterstützen.

Wenn Sie auch vom Inkassoschreiben der Legalisto GmbH betroffen sind, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihr Inkassoschreiben via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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