Inkassoschreiben der Themys & Dyke Rechtsanwälte im Auftrag der Blue Internet Media EOOD

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In den letzten Wochen haben viele Nutzerinnen und Nutzer des Datingportals whatsfun.date unerwartete Post von den Themys & Dyke  Rechtsanwälte im Auftrag der Blue Internet Media EOOD erhalten. In diesen Schreiben wird eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft auf dem Portal whatsfun.date geltend gemacht und zur Zahlung unterschiedlicher aufgefordert. Zuvor hatte das Inkassobüro eCollect die Forderung erhoben. Für betroffene Personen kann eine solche Situation äußerst beunruhigend sein, da sie möglicherweise nichts von einer Premiummitgliedschaft wussten oder gar das Datingportal nicht genutzt haben. Was können die Betroffenen also tun, um mit dieser Situation umzugehen?

Was tun bei einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft auf whatsfun.date?

Der erste Schritt für Betroffene besteht darin, die Forderung der Blue Internet Media EOODsorgfältig zu prüfen. Überprüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft auf whatsfun.date abgeschlossen haben. Gehen Sie dazu Ihre Unterlagen, E-Mails oder Kontoauszüge durch, um festzustellen, ob Ihnen die Nutzung des Portals bekannt ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keine Premiummitgliedschaft abgeschlossen haben oder das Portal nicht genutzt haben, könnte es sich um einen Irrtum oder sogar um einen Betrugsversuch handeln.

Sollten Sie feststellen, dass es sich um einen Irrtum handelt, ist es wichtig, umgehend Kontakt mit den Themys & Dyke  Rechtsanwälte aufzunehmen. Stellen Sie schriftlich klar, dass Sie die Forderung bestreiten, da Sie keine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft auf whatsfun.date abgeschlossen haben.

Falls Sie feststellen, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, sollten Sie erwägen, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Portalw wie whatsfun.date und Inkassobüros könnten in betrügerische Machenschaften verwickelt sein, und es ist wichtig, solche Vorfälle den Behörden zu melden. Eine Strafanzeige kann dazu beitragen, andere potenzielle Opfer zu schützen.

Vorsorglich sollte außerdem eine ungewollt oder angebliche Mitgliedschaft gegenüber dem Portalbetreiber der Blue Internet Media EOOD widerrufen und gekündigt werden, auch wenn die Fristen schon abgelaufen sind.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen:

Es kann hilfreich sein, sich in einem solchen Fall rechtlichen Beistand zu suchen. Konsultieren Sie gerne unsere Kanzlei und reichen Ihre Unterlagen ein an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. Wir sind eine erfahrene Kanzlei in den Bereichen Verbraucherrecht, Abofallen und Internetbetrug. Wir können Ihnen bei der rechtlichen Einschätzung der Situation helfen, Ihre Rechte erklären und Ihnen weiterführende Maßnahmen empfehlen. Hierdurch entstehen noch keine Anwaltskosten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.



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