Zahlungsaufforderung von MediaForWork - Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG - aus Bonn erhalten: Was tun?

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Wenn plötzlich eine Zahlungsaufforderung von MediaForWork aus Bonn in Ihrem Briefkasten liegt, kann das für Verwirrung und Unbehagen sorgen. Insbesondere, wenn Sie keine Ahnung haben, wer oder was MediaForWork ist. Doch keine Panik, wir klären auf.

1. Hintergrund: Die Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

MediaForWork ist ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Aber was genau macht dieses Unternehmen? Die Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG ist ein Verlagshaus, das sich auf die Veröffentlichung von Fachinformationen und Ratgebern für Unternehmen spezialisiert hat. Von Wirtschaftsthemen über Managementpraktiken bis hin zu rechtlichen Aspekten bietet die Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine breite Palette von Publikationen und Dienstleistungen an, um Unternehmen aber auch Privatpersonen bei ihrer Entwicklung und ihrem Erfolg zu unterstützen.

2. Kostenfalle: Kostenlose Probeabos und langfristige Verträge

Das Problem bei diesem Geschäftsmodell liegt jedoch in der Praxis der kostenlosen Probeabos, die oft zu langfristigen und kostenpflichtigen Verträgen führen. Menschen, die sich für ein kostenloses Probeabo anmelden, übersehen häufig, dass das Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Beträge können sich schnell summieren und für die Betroffenen zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen, oft in Tausenden von Euro.

3. Wie reagieren? Tipps für Betroffene

Wenn Sie auch eine Zahlungsaufforderung von MediaForWork erhalten haben und Sie sich in einer solchen Situation wiederfinden, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strategisch zu handeln. Hier sind einige Tipps zur Vorgehensweise:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch ein eingeschaltetes Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

4. Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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