Insolvenzantrag gegen eigene Firma

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Ist das nicht unerhört? Es soll Menschen geben, die gegen ihre eigene Firma einen Insolvenzantrag stellen. Ist das möglich und ist das unter Umständen sogar geboten?

1.)

Grundsätzlich ist es möglich, gegen eine Firma einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Insolvenzgericht prüft dann von Amts wegen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, oder nicht.

Insolvenzgrund kann Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sein.

Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie einen Vollstreckungstitel haben.

2.) 

Eine andere Frage ist, ob ein solcher Antrag Sinn macht. Das möchte ich anhand eines Beispiels darstellen.

Sie haben 3 Monate kein Gehalt bekommen und jetzt kommt der vierte Monat. Jetzt laufen Sie Gefahr, dass Sie Gehaltsansprüche auf Dauer verlieren, da Insolvenzausfallgeld nur die letzten drei Monate abdeckt.

Stellen Sie also den Antrag nicht, werden Sie Zeiträume haben, für welche Sie zwar Gehalt beanspruchen können, aber wahrscheinlich wird nichts herauskommen. Denn Sie sind dann nur einer unter vielen Schuldnern.

In diesem Fall kann es also durchaus sinnvoll sein, einen Konkursantrag zu stellen. Aber Achtung: der Antragssteller kann u.U. zu Kosten herangezogen werden. Da kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. 

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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