Interessengemeinschaft PIM Gold – beratende Anwälte verlangen möglicherweise überhöhtes Honorar

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Uns haben Anfragen von Mitgliedern der IG PIM Gold erreicht, dass sie statt des Mitgliedsbeitrags von gut 100 Euro auf mal tausende Euro für Anwaltshonorare bezahlen sollen. Die geforderten Honorare wurden scheinbar von einer Anwaltskanzlei direkt von den Insolvenzzahlungen – die eigentlich den Anlegern zustehen - einbehalten. Dies ist natürlich ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, der möglicherweise gar nicht zulässig ist. Die Anleger fühlen sich ein zweites Mal betrogen.

Für alle betroffenen Anleger bieten wir an, die Forderungen zu prüfen. Hierzu benötigen wir lediglich die Kopie der Mandatsvereinbarung und der Abrechnung (sofern vorhanden).

Zusätzlich können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden, um den Vorgang überprüfen zu lassen.

Uns ist auch bekannt, dass seitens der beratenden Kanzlei den Mitgliedern der IG PIM Gold kostspielige Inanspruchnahmen der Firma Loomis angeboten wurden. Sollten Sie auch ein entsprechendes Angebot wahrgenommen haben, überprüfen wir gerne auch diesen Vorgang. Denn ein Rechtsanwalt darf einem Mandanten grundsätzlich nicht zu einer erkennbar aussichtslosen außergerichtlichen Tätigkeit oder sogar einer Klage raten. Dies könnte hier nach einer ersten Vorprüfung jedoch der Fall sein. Auch hier könnten Sie verlangte bzw. einbehaltene Gebühren möglicherweise zurückzufordern.

Soweit bekannt, haben die Anwälte der IG PIM Gold eine Inanspruchnahme der vermittelnden Vermittler vom Mandat ausdrücklich ausgeklammert. Dabei sind es gerade diese Ansprüche, die eine echte Aussicht auf Erfolg bieten, das eingesetzte Geld tatsächlich zurückzuerhalten. Hier haben wir bereits eine Vielzahl stattgebender Urteile für Mandanten gegen PIM-Gold Vermittler erstritten. Einige Mandanten haben mittlerweile auch ihren gesamten Anlagebetrag wieder auf dem Konto.

Senden Sie uns die Kopien und Ihre Kontaktdaten bitte schnell und einfach an unsere folgenden Kontaktadressen:

E-Mail: info@sgp-recht.de

Foto per WhatsApp an: 0421 - 33 111 640

Post: Schiller & Gloistein Rechtsanwälte PartG mbB, Konsul-Smidt-Str. 8e, 28217 Bremen --- Stichwort „IG PIM Gold“

Unsere Prüfung ist garantiert kostenfrei und unverbindlich


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