Internetstrafrecht / Cybercrime

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Was ist Internet- und Kommunikationskriminalität (Cybercrime)?

45.000 Fälle auf dem Gebiet der Internetkriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) für 2015 vermeldet. Die Tendenz ist steigend. Die Kriminalbehörden arbeiten längst mit IT-Spezialisten zusammen, um der wachsenden Bedrohung aus dem Internet und dem sog. Darknet auf Augenhöhe begegnen zu können.

Zum Cybercrime im engeren Sinne gehören die Delikte wie Computerbetrug, Ausspähen/Abfangen von Daten, Datenveränderung, Datenhehlerei, Computersabotage, Betrug mit Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten.

Moderne Kommunikationsmittel, seien es Handys, Smartphones, Tablets oder PCs, haben Einfluss auf konventionelle Straftaten. Erpressungen über Messenger-Programme oder soziale Netzwerke sind – besonders bei Jugendlichen und Heranwachsenden – überhaupt keine Seltenheit. Aber auch Beleidigung, Nachstellung und Betrug aufgrund internetbasierter Kommunikation bestimmen heute das Bild der täglich vorkommenden Delikte. Eine Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ist schnell an die Ex-Freundin per Messengerprogramm über das Smartphone abgesetzt.

Sogenannte Finanzagenten (meist ahnungslos über Anzeigen angeworben) stellen meist organisierten Banden ihr Konto zu Verfügung, damit diese unrechtmäßig erlangte Gelder über die Konten der Finanzagenten weiterverschieben können. Die Finanzagenten erhalten dann für das zur Verfügung stellen ihres Kontos eine Provision. Die Hintermänner bleiben in den meisten Fällen im Verborgenen und treten mit den Finanzagenten nur via E-Mail in Kontakt. Während die sogenannten Finanzagenten sich oft wegen Beihilfe zum Betrug /Erpressung und oder der (fahrlässigen) Geldwäsche zu verantworte haben, bleiben die Hintermänner in den meisten Fällen unbekannt.

Zur klassischen Internetkriminalität gehören aber auch sogenannte Botnetz-Angriffe auf bspw. Online-Shops oder populäre Internetseiten. Die Täter drohen meist mit einem DDoS-Angriff in einer Erpressermail und fordern die Firmen zur Zahlung auf, um einen solchen Angriff auf die eigene Homepage zu verhindern. In der Praxis wird ein Großteil dieser Art von Erpressung, aber auch ein Großteil tatsächlich durchgeführter Botnetz-Angriffe nicht zur Anzeige gebracht. Für die betroffenen Firmen geht eine Anzeige sehr oft mit einem Imageverlust einher und fördert nicht das Vertrauen der Kunden in einen sicheren Zahlungsverkehr.

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Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.

Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.


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