Intraoperative Einbringung einer fehlerhaft hergestellten Hinterkammerlinse

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Landgericht Berlin vom 19. Juli 2013
Medizinrecht Arzthaftungsrecht Medizinprodukterecht:
Intraoperative Einbringung einer fehlerhaft hergestellten Hinterkammerlinse, LG Berlin, Az. 38 O 414/12

Chronologie:

Die Klägerin leidet an einem grauen Star. Sie unterzog sich einer Operation, bei der eine fehlerhafte Kontaktlinse eingesetzt wurde. Diese führte zu einer weiteren Verschlechterung des Sehvermögens der Patientin.

Verfahren:

Nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der Beklagten scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung vor, die diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen:

In eindeutigen Fallkonstellationen, wie der vorliegenden, ist es angezeigt, dass der Schädiger im Vorfeld einer gerichtlichen Inanspruchnahme eine angemessene Regulierung anbietet. Das ist oftmals jedoch nicht der Fall, so dass der Geschädigte auch noch gerichtliche Hilfe bei der Durchsetzung seiner Ansprüche in Anspruch nehmen muss. Durch die Involvierung des Landgerichtes Berlin in diesem Fall muss die Herstellerfirma nun neben den Ansprüchen zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.


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