Intraoperative Schädigung des nervus medianus

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Landgericht Koblenz - vom 27. Januar 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schädigung des nervus medianus anlässlich OP eines Karpaltunnelsyndroms, LG Koblenz, Az. 10 O 11/10

Chronologie:
Die Klägerin litt an einem Karpaltunnelsyndrom der rechten Hand und wurde im Krankenhaus der Beklagten operiert. Dabei kam es zu Komplikationen. Seither leidet die Geschädigte an Taubheitsgefühlen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen der Hand.

Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat die Angelegenheit mittels eines handchirurgischen Fachgutachtens medizinisch überprüfen lassen. Der Gutachter bemängelte insbesondere die optische Darstellung des nervus medianus während der Operationsphase, woraufhin das Landgericht den Parteien zu einem Vergleich anriet, den beide akzeptierten. Die Vergleichssumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Nervenschädigungen stellen eine der häufigsten Komplikationen bei Operationen dar. Operateure müssen insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Nerven entsprechend freigelegt werden, um eine mögliche Schädigung zu vermeiden.


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