Investfinans AB/Secure Trading: Banken geraten in den Fokus! Anwälte informieren!

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Anleger sind bei den Anbietern Investfinans AB genauso wie bei der Fa. Secure Trading Financial Services, Frankreich, die die Internetseite www.setra-fin.com betreibt, offensichtlich einem schweren Betrug zum Opfer gefallen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits ca. 50 Geschädigte vertritt, hinweist.

1. Schwerer Investment-Betrug

Von den schönen Meldungen zu Investfinans AB im Internet wie „größter schwedischer Immobilienfonds“, Börsengang etc. stimmte vermutlich nichts.

Stattdessen handelte es sich bei Investfinans AB um ein Briefkastenunternehmen ohne Umsätze und Gewinne, und Anleger wurden mit weiteren falschen Angaben wie „Festgeld“ oder sogar, dass die Gelder, die bei Investfinans angelegt wurden, angeblich der schwedischen Einlagensicherung unterliegen sollen, geködert, um ihr Geld nach Stockholm zu überweisen.

Als dann eine Bank in Schweden das Konto von Investfinans wegen einer Geldwäscheverdachts- und Betrugsanzeige sperrte, und auch die deutsche BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Investfinans AB bereits mit Datum vom 03.04.2019 die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben hatte, hinderte das die Täter nicht daran, weitere Konten bei Banken in den USA zu eröffnen und Anleger nun über eine Firma namens Secure Trading Financial Service mit Sitz in Paris, Frankreich und weiteren Adressen wie Luxemburg zu kontaktieren und einen angeblichen Börsengang von Investfinans AB vorzugaukeln, die angeblich von einer US-Baugesellschaft übernommen werden sollte.

Das „Festgeld“ wurde aber den Anlegern, entgegen der eindeutigen Anordnung der BaFin, und mehrfachen Beteuerungen der Telefonverkäufer, nicht wieder ausbezahlt, ebenso wenig, wie Anleger, die ihr Geld in die USA überwiesen hatten, dieses wieder zurückerhalten hatten.

2. Bei Banken sicher gestellte Gelder

Bei einer Großbank konnte offensichtlich noch ein höherer, vermutlich siebenstelliger Betrag sichergestellt werden, bei dem Anleger versuchen können, auf diesen zuzugreifen. Eile könnte geboten sein, da das Prioritätsprinzip gelten könnte.

Sollten Verantwortliche dingfest gemacht werden, haften diese auch persönlich für den Schaden der Anleger z. B. gem. § 826 BGB, genauso, wie geprüft werden sollte, ob weitere Gelder sichergestellt werden können.

3. Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Deutschland

Nachdem schon etliche Strafanzeigen für Anleger bei Staatsanwaltschaften im In- und Ausland gestellt wurden, wird nun vermutlich die Staatsanwaltschaft Leipzig als Schwerpunktstaatsanwaltschaft in dem Fall tätig werden, was sinnvoll ist, da somit die Informationen und Ermittlungen gebündelt werden können. Dr. Späth & Partner werden somit die Interessen ihrer Mandanten bei der Staatsanwaltschaft gebündelt vertreten, auch, weil vermutlich über die Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden kann, was mit den sicher gestellten Gelder passiert, damit diese an die Anleger wieder ausbezahlt werden können.

4. Eventuelle Schadensersatzverpflichtung der involvierten Banken, Prüfung von Klagen in Deutschland

Inzwischen geraten auch die Banken, die für das Unternehmen Investfinans AB Konten eingerichtet hatten, wie z. B. Banken in Schweden, aber auch in Deutschland, immer mehr in den Fokus von eventuellen Schadensersatzverpflichtungen gegenüber den Anlegern. So ist eine erste Bank in Schweden, die Investfinans AB ein Konto eröffnet hatte und auf das Anleger Gelder einbezahlt hatten, von Dr. Späth & Partner außergerichtlich bereits zum Schadensersatz aufgefordert worden, bei einer weiteren Bank in Deutschland wird dies ebenfalls demnächst erfolgen.

Denn so schulden Banken eine Überprüfung des Kunden und müssen auch die erforderlichen Geldwäschevorschriften einhalten, die in den letzten Jahren erheblich verschärft worden sind.

Auch ist fraglich, ob den Banken nicht hätte auffallen können, dass es sich bei Investfinans AB um ein betrügerisches Unternehmen handelte, und somit die Kontoeröffnung für Investfinans AB hätten ablehnen müssen, womit die Anlegergelder erhalten geblieben wären, denn es gab zahlreiche Ungereimtheiten.

Der Anbieter Investfinans AB handelte, worauf Dr. Späth & Partner seit Mitte März hingewiesen hatte, ohne die Erlaubnis der schwedischen Finanzmarktaufsicht und wie Recherchen ergaben, war auch die Umsatzsteuernummer von Investfinans AB nur noch kurze Zeit gültig.

Bei dem angegebenen „Vorstand“ von Investfinans AB, Björn Magnus K., ist ebenfalls fraglich, warum Banken nicht aufgefallen ist, dass es sich um einen reinen Strohmann gehandelt haben dürfte?

Investfinans AB war ein reines Briefkastenunternehmen, wie auch aus dem Handelsregisterauszug ersichtlich, und zwar ohne Umsätze und Gewinne in den Vorjahren.

Anschließend müssen nach der Kontoeröffnung bei der jeweiligen Bank Millionenumsätze von deutschen Anlegern auf den Konten der Banken in Deutschland, Schweden, den USA und anderen Ländern eingetroffen sein, die offensichtlich von den Investfinans AB-Verantwortlichen aber gleich in andere Länder im außereuropäischen Ausland weiter überwiesen worden sein dürften, um diese zu veruntreuen. Hier stellt sich die Frage, warum dies den Banken nicht aufgefallen ist, zumal die Banken ein regelmäßiges Risiko-Monitoring ihres Kunden schulden, um mögliche Geldwäscheverdachtshandlungen aufzudecken und zu unterbinden? 

Mittlerweile zeigt sich auch, dass bei einer Bank in Deutschland wohl noch ein größerer Betrag sicher gestellt worden sein dürfte, allerdings bei einer weiteren Bank in Schweden, bei der Investfinans AB ein Konto unterhielt, die Konten von den Verantwortlichen wohl fast vollständig „geräumt“ worden sein dürfen, wobei sich ebenfalls die Frage stellt, wie dies möglich sein kann oder ob es eventuell vorher Warnungen an die Verantwortlichen gab, damit diese die Gelder von dem Konto noch vor einer Sperrung abheben konnten?

Es gab auch seit einiger Zeit bereits Warnhinweise der österreichischen und deutschen Finanzmarktaufsicht, was ebenfalls eventuell hätte bemerkt werden können.

Dr. Späth & Partner werden auch die anderen Banken für die Investfinans-Mandanten nochmals zum Schadensersatz auffordern und prüfen gerade auch intensiv die Möglichkeit, auch Banken aus dem Ausland wie Banken aus Schweden, in Deutschland vor deutschen Gerichten für die Anleger zum Schadensersatz zu verklagen.

Dies könnte möglich sein z. B. aufgrund des Gerichtsstands der „unerlaubten Handlung“, des „Verbrauchergerichtsstandes“ oder auch z. B. des „Gerichtsstandes der Niederlassung“ und könnte für die Anleger vorteilhafter sein als z. B. vor Gerichten in Schweden zu klagen und wird nochmals intensiv überprüft werden. Bei den Banken dürften Anleger deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz haben als gegen die Verantwortlichen, da diese dem hochkriminellen Milieu entstammen dürften und bei diesen fraglich ist, ob sie überhaupt „dingfest“ gemacht werden können, da sie sich im außereuropäischen Ausland aufhalten dürften.

5. Haben die Aufsichtsbehörden genug unternommen?

Auch stellt sich die Frage, ob Aufsichtsbehörden aus dem In- und Ausland genügend unternommen haben, um den Betrug zu unterbinden. Teilweise gibt es im Ausland die Möglichkeit (in Deutschland bei einem eventuellen Versagen der dortigen Aufsichtsbehörden nicht) die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen des Versagens der Aufsichtsbehörden geltend zu machen, was ebenfalls intensiv überprüft werden sollte. 

6. Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Eile ist vermutlich geboten.

Dr. Späth & Partner stellen auch für rechtsschutzversicherte Anleger gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers und inzwischen ist es Dr. Späth & Partner in diversen Fällen gelungen, dass Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein zunächst außergerichtliches Tätigwerden für Geschädigte in dem Betrugsfall erteilt haben.

Betroffene Investfinans AB-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Wir beraten und vertreten Sie gerne und sind seit dem Jahr 2002 und somit seit über 16 Jahren erfolgreich im Anlegerschutz aktiv.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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