IPO Aktienbetrug: Vorsicht vor Fallen bei Börsengängen

  • 6 Minuten Lesezeit

IPO Aktienbetrug - verlockende Geschichten rund um Millionenprofite und wirtschaftlichen Wachstum. 

Aber was genau versteht man unter einem IPO Aktienbetrug? 

Haben vielleicht auch Sie schon einmal Investitionen getätigt, bei denen Sie heute Bauchschmerzen bekommen? 

Oder sind Sie durch einen betrügerischen Börsengang geschädigt worden und fragen sich, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können?

Dann kontaktieren Sie gerne meine Kanzlei und schildern Sie uns Ihren Fall.

Sofortmaßnahmen Checkliste für Betroffene von IPO Aktienbetrug

  1. Dokumentation sammeln: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie Verträge, Korrespondenz, Kontoauszüge und Belege Ihrer Investitionen.
  2. Kontaktieren der Bank oder des Brokers: Lassen Sie bei Betrug in Verbindung mit Phishing oder PC-Fernzugriff Ihre Konten und Kreditkarten sperren. Sie können möglicherweise Transaktionen stoppen oder zurückverfolgen.
  3. Anzeige erstatten: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dies dient als offizielle Dokumentation Ihres Falles und ist wichtig für weitere rechtliche Schritte. Tipp: Sie können diesen Schritt auch von einem Anwalt durchführen lassen. 
  4. Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen.
  5. Meldung bei der BaFin: Melden Sie den Vorfall bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die für die Überwachung des Finanzmarktes zuständig ist.
  6. Kommunikation protokollieren: Halten Sie jegliche Kommunikation mit dem Unternehmen, das den IPO durchgeführt hat, schriftlich fest.
  7. Informationsaustausch mit anderen Betroffenen: Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus, um Erfahrungen und Informationen zu teilen. Dies kann durch Foren oder soziale Medien geschehen.
  8. Aufklärung über Ihre Rechte: Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Anleger und die Pflichten des Unternehmens, das den Börsengang durchgeführt hat.

Liste möglicher Rechtsmittel in Deutschland

  • Zivilrechtliche Klage: Einreichung einer Klage gegen das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen wegen Betrugs oder Irreführung.

  • Schadensersatzansprüche: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn nachweislich durch falsche oder irreführende Informationen ein Schaden entstanden ist.

  • Ansprüche aus Prospekthaftung: Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung, falls im Börsenprospekt falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden.

  • Einschaltung der Aufsichtsbehörden: Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden wie der BaFin, um eine Untersuchung des Falles anzustoßen.

  • Kollektive Rechtsverfolgung: Prüfen der Möglichkeit einer Sammelklage mit anderen Betroffenen, um gemeinsam gegen die verantwortlichen Akteure vorzugehen.

  • Vergleichsverhandlungen: Erwägen von Vergleichsverhandlungen mit dem Unternehmen oder den Verantwortlichen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Was ist ein IPO und wo liegen die potentiellen Gefahren?

Die Abkürzung IPO steht für "Initial Public Offering", auf Deutsch Börsengang. 

Dabei handelt es sich um die erstmalige öffentliche Ausgabe von Aktien einer Gesellschaft an der Börse. 

Dafür erstellt das Unternehmen einen Börsenprospekt, der alle relevanten Informationen zum Unternehmen und den angebotenen Anteilen enthält. 

Investoren können im Rahmen des IPOs diese Aktien erwerben und somit am Erfolg des Unternehmens teilhaben.

Doch wo große Geldsummen fließen, ist auch Betrug nicht weit. 

Um einen IPO Aktienbetrug handelt es sich, wenn betrügerische Machenschaften stattfinden, die beispielsweise den Wert des Unternehmens künstlich in die Höhe treiben oder falsche Informationen verbreiten. 

Investoren werden schlichtweg getäuscht und verlieren unter Umständen große Summen ihres angelegten Kapitals.

Rechtliche Ausführungen: Was sagt das Gesetz zu Aktienbetrug?

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Gesetze, die vor Aktienbetrug schützen und für eine gewisse Transparenz am Kapitalmarkt sorgen sollen. 

Zu den relevantesten Vorschriften zählen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Aktiengesetz (AktG) und das Börsengesetz (BörsG).

Das WpHG enthält beispielsweise Regelungen zu Insidergeschäften, die unter Strafe gestellt werden. 

Dabei handelt es sich um Geschäfte, bei denen Insider (z.B. Vorstandsmitglieder, hochrangige Mitarbeiter) aufgrund ihrer Informationen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern erlangen.

Auch das AktG enthält wichtige Vorschriften, die Aktienbetrug verhindern sollen. So sind Unternehmen etwa verpflichtet, einen Börsenprospekt zu erstellen und bestimmte Informationspflichten gegenüber ihren Aktionären einzuhalten. 

Dies soll zur Transparenz und Sicherheit am Aktienmarkt beitragen.

Das BörsG regelt die Zulassung von Wertpapieren und beinhaltet auch Bestimmungen zu Marktmanipulationen, etwa in Form von Kurs- oder Umsatzmanipulation. Diese gelten als strafbar.

Wie erkenne ich IPO Aktienbetrug? 5 Warnsignale

  1. Unrealistische Versprechungen und hohe Renditen: Vorsicht ist geboten, wenn Unternehmen hohe Renditen versprechen oder gar garantieren. Kein seriöses Unternehmen kann oder sollte Renditen gewährleisten, denn der Aktienmarkt ist von Natur aus von Schwankungen geprägt.
  2. Fehlende oder unzureichende Unternehmensinformationen: Unternehmen müssen im Rahmen des IPOs einen Börsenprospekt veröffentlichen, der wichtige Informationen zur Geschäftstätigkeit, den Geschäftszahlen und den Unternehmensorganen enthält. Wenn diese Informationen nicht verfügbar sind, besteht ein erhöhtes Misstrauenspotential.
  3. Ungereimtheiten im Börsenprospekt: Falls Informationen unvollständig, widersprüchlich oder offensichtlich falsch erscheinen, sollten Alarmglocken läuten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass das Unternehmen etwas zu verbergen hat.
  4. Druck und aggressive Verkaufstaktiken: Seriöse Unternehmen geben potentiellen Investoren ausreichend Zeit und Informationen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Werden Sie hingegen unter Druck gesetzt oder bedrängt, sollte das Misstrauen geweckt werden.
  5. Keine oder nur eingeschränkte Handelbarkeit der Aktien: Wenn die angebotenen Aktien später nicht oder nur schwer an der Börse handelbar sind, kann das ebenfalls ein Warnsignal sein. Bei betrügerischen Börsengängen werden häufig Aktien ausgegeben, die sich später als wertlos erweisen.

IPO Aktienbetrug vermeiden: Unser 7-Punkte-Check

  1. Seriosität des Unternehmens prüfen: Recherchieren Sie zum Unternehmen und dessen Reputation. Was genau stellt das Unternehmen her? Wie sieht die Wachstumsstrategie aus? Wer sind die Geschäftsführer, und welche Qualifikationen haben sie?
  2. Börsenprospekt eingehend studieren: Der Börsenprospekt enthält alle wichtigen Informationen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Klarheit der Informationen und informieren Sie sich über Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Geschäftsrisiken.
  3. Geschäftsentwicklung der Vergangenheit betrachten: Schauen Sie sich die Geschäftsentwicklung und Geschäftszahlen der vergangenen Jahre an. Gibt es starke Schwankungen oder rote Flaggen, die auf ein erhöhtes Risiko hindeuten?
  4. Unabhängige Quellen nutzen: Beziehen Sie Informationen nicht nur aus einer Quelle, sondern vergleichen Sie verschiedene Berichte und Analysen, um ein möglichst umfassendes Bild des Unternehmens zu erhalten.
  5. Handelbarkeit der Aktien prüfen: Informieren Sie sich, ob die ausgegebenen Aktien an einer anerkannten Börse handelbar sein werden. Je leichter die Handelbarkeit, desto besser.
  6. Bewertung und Preis der Aktien hinterfragen: Vergleichen Sie den Preis der angebotenen Aktien mit ähnlichen Unternehmen und Branchenbenchmarks. Ein zu hoher Preis kann ein Warnsignal sein.
  7. Fachlichen Rat einholen: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Fachmann, etwa einem Anlageberater oder Rechtsanwalt, beraten. Diese können Ihnen bei der Beurteilung helfen.

Fragen und Antworten zum Thema IPO Aktienbetrug

F: Kann ich bei IPOs generell von hohen Renditen ausgehen?

A: Nein, trotz der oft vermarkteten positiven Aussichten, sind die Risiken bei Börsengängen nicht zu unterschätzen. Der Erfolg eines Unternehmens und damit der Wert der Aktien unterliegt vielen Einflussfaktoren und ist nicht garantiert.

F: Wo kann ich mich über ein Unternehmen und dessen IPO informieren?

A: Eine gute Informationsquelle ist der verpflichtende Börsenprospekt des Unternehmens. Diesen können Sie auf der Unternehmenswebsite oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden. Zudem sollten Sie weitere unabhängige Quellen wie Finanznachrichten oder Analystenberichte heranziehen.

F: An wen sollte ich mich wenden, wenn ich den Verdacht auf einen IPO Aktienbetrug habe?

A: Im Falle eines Verdachts auf Aktienbetrug können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wie beispielsweise die BaFin oder die Staatsanwaltschaft wenden. Zudem ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Finanzrecht spezialisiert ist.

Lassen Sie sich nicht von vermeintlich schnellen Gewinnen und übertriebenen Versprechungen verführen. Sorgfältige Recherche und kritische Betrachtung sind die besten Präventivmaßnahmen, um nicht Betroffener eines IPO Aktienbetrugs zu werden. 

Sollten Sie dennoch rechtliche Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu meiner Kanzlei aufzunehmen. 

Unsere Experten beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei Bedarf mit ihrer fachlichen Expertise zur Seite.

Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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