Ist das Verschicken von Dickpics strafbar? - Anwalt für Strafrecht bei Vorladung und Hausdurchsuchung

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Täglich werden über Instagram, Tinder und Snapchat Unmengen an Daten verschickt. Immer häufiger sind darunter auch sexuelle Inhalte. Gerade unter jungen Erwachsenen ist „Sexting“ oft keine Seltenheit mehr. Allerdings kommt es auch immer häufiger dazu, dass Frauen ungefragt sogenannte „Dickpics“ (Penisbilder) oder „Nudes“ (Nacktbilder) privat zugeschickt bekommen. Längst sind hiervon nicht mehr nur Personen des öffentlichen Lebens betroffen, auch bei privaten Accounts landen derartige Aufnahmen immer öfter in den Direktnachrichten.


Doch welche Art von Fotos dürfen verschickt werden und an wen? Wie kann man sich gegen ungefragt zugesendete Inhalte wehren?

Ist es in Deutschland strafbar, „Dickpics“ oder „Nudes“ zu verschicken?

Ja, Dickpics zu verschicken kann strafbar sein. Natürlich kommt es im Strafrecht aber immer darauf an, wie der konkrete Fall gelagert ist. Häufig allerdings liegen die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 184 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor, der die Verbreitung pornografischer Inhalte mit Strafe bedroht.

Die Grenzen der Strafbarkeit - Dickpics: Kunst oder Pornografie

Eine pauschale Aussage, dass das Versenden von Dick Pics strafbar ist, kann aber nicht getroffen werden.

Für eine genaue Einschätzung Ihres Falls, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, der juristisch beurteilen kann, ob das Verhalten im konkreten Fall strafbar ist oder nicht.

Unter welchen Voraussetzungen ist das Versenden von Dickpics strafbar?

Für die Frage, ob es strafbar ist, das in Frage stehende Bild zu versenden, sind unterschiedliche Faktoren relevant. Entscheidend sind dafür insbesondere 3 Gesichtspunkte:


  • Ist das Bild ein pornografischer Inhalt?
  • Könnte ein Einverständnis vorliegen?
  • Wie alt sind die Beteiligten?

Was sind pornografische Inhalte?

Einerseits kommt es auf den konkreten Inhalt des Bildes an: Was genau wird abgebildet oder gezeigt? Das kann bedeutend sein, weil ein Foto in Form von Aktfotografie auch unter den Begriff der Kunst fallen kann. Das Versenden eines künstlerischen Inhalts wäre im Rahmen der Kunstfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes (GG) straffrei. Die Grenzen zwischen Kunst und Pornografie können dabei fließend sein. Eine fachanwaltliche Einschätzung kann deshalb hilfreich sein.


Der Begriff der Pornografie ist gesetzlich nicht genau definiert. Die Rechtsprechung sieht jedoch solche Inhalte unstreitig als pornografisch an, die in grob aufdringlicher Weise sexuelle Vorgänge in den Vordergrund stellen und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexuellen Reizes abzielen. Dickpics bilden in aller Regel männliche Genitalien in erigiertem Zustand ab. Juristisch dürfte es demnach sehr schwierig werden, derartige Bilder noch argumentativ unter den Kunstbegriff fassen zu können.

Inwieweit ist das Alter oder ein Einverständnis der Beteiligten für die Frage der Strafbarkeit des Versendens von Dick Pics relevant?

Außerdem ist das Alter der Beteiligten und das Einverständnis der Person, die das Bild bekommt, entscheidend. Es ist gemäß § 184 Abs. 1 StGB insbesondere strafbar, Nacktfotos an Minderjährige oder an Personen, die nicht ihr Einverständnis zur Zusendung gegeben haben, zu verschicken. Umgekehrt kann eine Strafbarkeit bei Volljährigkeit und einem vorliegenden Einverständnis ausgeschlossen sein.

Kann das Versenden eines Dickpics zum Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs führen?

Ja. Auch nach § 176a Abs.1 Nr. 3 StGB, der den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt niederlegt, ist die Einwirkung durch pornografische Inhalte verboten. Wird ein Dickpic oder eine andere Form von Nacktbild an ein Kind versendet, steht demnach der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum. Kinder im strafrechtlichen Sinne sind Menschen unter 14 Jahren. Allerdings muss der Versender sich des Alters des Kindes bewusst sein. Werden Dickpics oder Nudes an unter 14-Jährige versendet, können die strafrechtlichen Folgen noch schwerwiegender ausfallen.

Wie hoch ist die Strafe für sexuellen Missbrauch von Kindern durch das Versenden von Dick Pics?

Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind im Sinne des  §176a StGB ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und 10 Jahren bedroht.

Wann ist es nicht strafbar, ein Dickpic zu versenden?

Sendet eine erwachsene Person an eine andere Person über 18 Jahre ein Nacktbild von sich, ist dies nicht strafbar, wenn die Empfängerin oder der Empfänger damit einverstanden ist. Wird ein Bild demnach an einen volljährigen Menschen auf sein Verlangen versendet, scheidet eine Strafbarkeit nach § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Inhalte) aus. Bei Minderjährigen kann ein Einverständnis der jungen Person eine Strafbarkeit nicht ausschließen. Der Minderjährigenschutz hat im Strafgesetzbuch besondere Priorität.

Wie hoch kann die Strafe ausfallen, wenn ein Dickpic versendet wird?

Je nach Fall stehen unterschiedliche Strafdelikte im Raum. Gemäß § 184 Abs.1 StGB drohen für die Verbreitung pornographischer Inhalte, also für eine Person, die ungefragt Genitalfotos verschickt, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wird das Foto an unter 14-Jährige versendet, liegt die Straferwartung noch höher und es wird ein Mindeststrafmaß vorgegeben. Das Gesetz sieht dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor (vgl. § 176a Abs.1 StGB). Nicht außer Acht zu lassen sind darüber hinaus mögliche zivilrechtliche Konsequenzen. Zu denken wäre hier insbesondere an Schadensersatz-Zahlungen beispielsweise wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person.

Was kann ich tun, wenn mir ungefragt Dickpics zugesendet wurden?

Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten! Es ist absolut menschlich, sich belästigt zu fühlen, angeekelt oder beschämt zu sein. Umso wichtiger ist es, zu signalisieren, dass übergriffiges Verhalten Konsequenzen haben muss. Für den Fall, dass die ungefragt erhaltenen Inhalte sich retraumatisierend auswirken: Haben Sie den Mut, sofort eine Hilfe-Telefon für sexuellen Missbrauch zu kontaktieren (tel. 0800 22 55 530).


Setzen Sie sich in jedem Fall umgehend mit einem Fachanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens auseinander. Auf Dickstinction.com können Betroffene außerdem in wenigen Minuten eine Strafanzeige stellen.

Bereits beim Stellen einer Strafanzeige kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein und Sie umfassend beraten.

Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht für den Geschädigten oder die Geschädigte der Tat außerdem die Möglichkeit, sich im Wege der Nebenklage dem Strafverfahren anzuschließen. Auch hier kann man sich im Wege der sog. Nebenklagevertretung anwaltliche Unterstützung suchen.



Sind Sie selbst Beschuldigter eines Strafverfahrens wegen des Versendens von Dick Pics, zögern Sie nicht einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Jeder Fall ist anders geartet, sodass es sich immer lohnt den Rat eines Experten oder einer Expertin einzuholen. Als langjährige Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz und wissen auch mit sensiblen Thematiken entsprechend umzugehen. Umso früher Sie uns ins Vertrauen ziehen, desto eher können taktische Fehler vermieden werden. Von unseren Kanzlei-Standorten in Berlin, Hamburg und München vertreten wir Sie im gesamten Bundesgebiet zielstrebig und kompetent.

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