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Ist Weihnachtsgeld pfändbar?

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Etwas über die Hälfte der Deutschen (ca. 52%) erhalten zum Ende des Jahres eine Sonderzahlung, z.B. Weihnachtsgeld (Quelle: statista).


Für Schuldner stellt sich bei dem Erhalt einer Sonderzahlung zwangsläufig die Frage, ob diese pfändbar ist und wenn ja, in welcher Höhe.

Die Antwort: Jein.


Nach § 850a Nr. 4 ZPO ist Weihnachtsgeld bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt, unpfändbar. 


Auch das sogenannte 13. Gehalt zählt als Weihnachtsgeld.

⚠️ ACHTUNG: Um den Ihnen zustehenden Teil des Weihnachtsgeldes wirklich behalten zu können, müssen Sie je nach Pfändungsart selbst aktiv werden.

Ist der Betrag einmal an den Gläubiger ausgezahlt worden, bekommen Sie diesen in der Regel nicht mehr zurück.

Weihnachtsgeld schützen bei Lohnpfändung

☝️ Prüfen Sie bei einer Lohnpfändung unbedingt, ob Ihr Arbeitgeber die Berechnung korrekt durchgeführt hat.

Die Berechnung können Sie wie folgt vornehmen:  

Zunächst einmal müssen Sie Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag ermitteln bzw. kennen.  

Diesen Betrag runden Sie dann auf die nächsten vollen 10 Euro auf (also z.B. von 1.334 € auf 1.340 €). 

Der Betrag, der sich dann ergibt, ist durch 2 zu teilen.  

Der sich dann ergebende Betrag ist der unpfändbare Teil des Weihnachtsgeldes.  


Ermittlung des unpfändbaren Teils des Weihnachtsgeldes:   

  1. Weihnachtsgeld = 1.200 €
  2. Persönlicher Freibetrag (netto) nach § 850c Abs. 1, 4 ZPO = 1.340 € 
  3. Freibetrag geteilt durch 2 = 670 €  
  4. Unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes = 670 €  

Beispielrechnung (Bruttomethode)

  • Schuldner ohne unterhaltspflichtige Personen
    • Bruttolohn: 1.800€
    • Weihnachtsgeldzahlung: 1.200€

1.800€ [Bruttoeinkommen]
+ 1.200€ [Weihnachtsgeld]
= 3.000€ Bruttoeinkommen

- 285€ [Steuern, Solidaritätszuschlag]
- 410€ [Kranken­versicherungs­beitrag]
= 2.305€ Nettoeinkommen

- 670 €  (💡  Freibetrag von 1.340 € geteilt durch 2 = unpfändbarer Teil vom Weihnachtsgeld, der vor der Pfändungsberechnung abgezogen wird)
= 1.635€ liegen der Pfändung zugrunde

Pfändbarer Betrag von 1.635 €:
= 209,89 €
(💡 Berechnung mithilfe des AdvoNeo Pfändungsrechners)

Weihnachtsgeld schützen bei Kontopfändung

☝️ Prüfen Sie bei einer Kontopfändung, ob der Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ausreicht, um das Weihnachtsgeld zu schützen.

Aktueller Sockelfreibetrag = 1.330,16€
(💡 Bis zu diesem Betrag ist Ihr Nettoeinkommen auf dem P-Konto automatisch geschützt)

Liegt Ihr Einkommen zusammen mit dem Weihnachtsgeld über dieser Grenze, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. 


Antrag auf Festsetzung eines weiteren Betrages neben dem bestehenden Freibetrag auf dem Pfändungs­schutz­konto gemäß § 906 Abs. 2 ZPO.



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Foto(s): @pixabay.com/de/users/bru-no-1161770/

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