IT-Ausfall bei Lufthansa – die Rechte der Fluggäste (Nachtrag)

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Der Ausfall der IT bei Lufthansa am 14. Februar 2023 stellte nach Auffassung Einiger, die sehr schnell ihre  Meinung veröffentlicht haben einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung dar, der Lufthansa von der Verpflichtung, nach annullierten Flügen eine Ausgleichszahlung leisten zu müssen, befreien kann.

Bisherige Einschätzung zur Ausgleichszahlung


Bereits in meinem Rechtstipp vom 19. Februar 2023

https://www.anwalt.de/rechtstipps/it-ausfall-bei-lufthansa-die-rechte-der-fluggaeste-209095.html

habe ich die Frage aufgeworfen, ob man nach dem IT-Ausfall tatsächlich von einem außergewöhnlichen Umstand und daraus folgender Entlastung des Luftfahrtunternehmens ausgehen muss. Es erfolgte der Hinweis darauf, dass Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um Annullierungen zu vermeiden.

Aktuelle Einschätzung zur Ausgleichszahlung wegen Annullierungen von Flügen am 14. / 15. Februar 2023


Es erscheint jedoch nach neuesten Veröffentlichungen in der Fachpresse zum Beispiel: 

https://www.aero.de/news-44624/Lufthansa-kreidet-sich-IT-Panne-selbst-an.html

 nicht mehr notwendig, intensive Anstrengungen zu unternehmen, um der Lufthansa nachzuweisen, dass nicht alles Erforderliche und Zumutbare unternommen wurde, um Pannen wie die Vorliegende zu vermeiden. 

Lufthansa kreidet sich die IT-Panne selbst an. 

Nach der Berichterstattung hätte die IT-Panne mit einer Verlagerung der Systeme in die "Cloud" vermieden werden können. Mit dem Zugeständnis der Lufthansa, dass man diese IT-Panne hätte vermeiden können, wenn die Systeme optimiert worden wären, steht wohl der Weg für jeden betroffenen Fluggast offen, eine Ausgleichszahlung durchsetzen zu können.

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