JCP-Anleihe: Insolvenzverwalter fordert Zinsen zurück!

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Forderungsschreiben des Insolvenzverwalters 

Es droht neues Ungemach für die Gläubiger der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG. Einige Anleiheinhaber haben der Kanzlei mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 23. Februar 2021 die an die Anleihegläubiger ausgezahlten Zinsen wieder zurückfordert. Für die betroffenen Anleihegläubiger ist das natürlich doppelt bitter, nicht dass sie bereits ihre Gelder nahezu vollständig verloren haben, nun müssen sie auch noch Gelder an die Gesellschaft zurückzahlen!

 Was wird aus welchem Grund gefordert?

Nach dem Argument des Insolvenzverwalters soll es sich bei den Zinszahlungen um anfechtbare Auszahlungen, sogenannte Scheingewinne oder unentgeltliche Leistungen  nach §§ 129, 134 InsO, handeln. Deshalb hat er Zinsauszahlungen an Anleihegläubiger angefochten. Ob diese Zahlungen tatsächlich unter das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters fallen, ist nicht rechtssicher geklärt. Hinzu kommt, dass ausweislich einiger Schreiben des Insolvenzverwalters „auf Verbindlichkeiten der needs Finance & Engineering GmbH“ Zinszahlungen zu Gunsten der Anleihegläubiger geleistet worden sein sollen. Welche Verbindlichkeit diese Gesellschaft gegenüber den Anleihegläubiger hatte, ist derzeit nicht ersichtlich. Das Vertragsverhältnis bestand nach unseren Erkenntnissen zu der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG. Eine uneingeschränkte Zahlungspflicht kann im Moment nicht ohne weiteres erkannt werden.

Was kann getan werden? 

Die Kanzlei wird die Rechtslage eingehend prüfen und mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten, um Möglichkeiten einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung zu besprechen. Sofern es rechtliche Möglichkeiten gibt sich erfolgversprechend gegen die Forderung zur Wehr zu setzen, wird zur Forderungsabwehr zu raten sein. Derzeit kann jedenfalls zu einer uneingeschränkten Zahlung nicht geraten werden.

Sofern auch Sie von einer Rückforderung des Insolvenzverwalters betroffen sind, können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden. Wir werden die Fristen beachten und Ihnen weitere Informationen und Empfehlungen geben.



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