Joyfactor GmbH Mahnung für Datingseite wie z. B. onlineseitensprung.de

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Die Joyfactor GmbH (www.joyfactor.com) aus Stockern in Österreich beitreibt mehrere Datingseiten im Internet, wie etwa die Seite onlineseitensprung.de.

Außerdem betreibt die Joyfactor GmbH zahlreiche Videoplattformen im Erotikbereich, wie etwa die Seiten sex4flat.com, hwclub.net oder hausfrauencasting.com.

Immer wieder melden sich Mandanten bei mir, die Mahnungen der Joyfactor GmbH erhalten haben. Optisch ähneln die Mahnungen sehr stark die der Commatis GmbH, die mir ebenfalls als Betreiber von Datingseiten bekannt ist.

Mahnung für Flirtseiten der Joyfactor GmbH - auch von der Jedermann Inkasso GmbH

In der Mahnung wird jeweils behauptet, dass der „aufgeführte Betrag zur Ihrem Account bei ... (gekauft am ...) bisher nicht von Ihnen bezahlt wurde“. Zum Teil handelt es sich dabei um Accounts, die vor mehr als vier Jahren oder noch mehr angemeldet worden sein sollen. Hier stellt sich natürlich zunächst die Frage, weshalb erst jetzt entsprechende Beiträge von Joyfactor geltend gemacht werden. Aus juristischer Sicht ist dabei vor allem zu prüfen, ob die Forderungen der Joyfactor GmbH nicht verjährt sind.

Zum Teil wird auch das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH mit dem Eintreiben der Forderungen beauftragt. Mir liegen sogar Mahnungen vor, in denen die Jedermann Inkasso GmbH behauptet, das Abo mit der Joyfactor GmbH sei bereits im Jahr 2010 abgeschlossen worden. Die Jedermann Inkasso GmbH verlangt in den Zahlungserinnerungen teilweise fast 3.000,00 € für die angebliche Mitgliedschaft. 

Verträge mit onlineseitensprung.de und okm.de

Grundsätzlich gilt, dass man auch im Internet Verträge wie in der „analogen Welt“ abschließen kann. Erforderlich ist hierfür jedoch eine bewusste Willenserklärung, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Da die (angeblichen) Anmeldungen oftmals schon viele Jahre zurückliegen, können sich die Betroffenen zum Teil aber nicht mehr erinnern, ob Sie sich überhaupt jemals auf einer Seite der Joyfactor GmbH angemeldet haben. Von Vorteil für die Betroffenen ist insoweit, dass die Gegenseite, in diesem Fall also die Joyfactor GmbH, den behaupteten Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer der Datingseiten beweisen muss.

Forderungen von Joyfactor überprüfen und Vertrag kündigen

Betroffenen ist daher zu raten, die Mahnungen der Joyfactor GmbH genau zu prüfen. Im Zweifel sollten Sie das Unternehmen anschreiben und um Vorlage von Nachweisen zum Vertragsschluss auffordern. Zudem sollten Sie den (angeblichen) Vertrag vorsorglich kündigen, damit keine weiteren Forderungen entstehen können. Ich habe für diesen Fall auch eine (kostenpflichtige) Musterkündigung entworfen, welche Sie auf meiner Homepage (www.kanzlei-hoffmann-kiel.de) unter der Kategorie „Abofälle“ herunterladen können. In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung im Zweifel auch nachweisen können.

Rechtsanwalt mit Überprüfung der Mahnungen beauftragen

Aus meiner langjährigen Erfahrung mit Betreibern von Datingseiten weiß ich, wie am besten gegen die Mahnungen von Datingseiten, wie etwa der Joyfactor GmbH, vorgegangen werden kann. Auch weil die Internetseiten vieler Datingportale nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, können die Verträge in vielen Fällen rechtlich angegriffen und die Forderungen abgewehrt werden. Ich habe bereits mehreren hundert Betroffenen in vergleichbaren Fällen geholfen. Wenn Sie ebenfalls eine Mahnung der Joyfactor GmbH erhalten haben, schreiben Sie mir gern hier eine Nachricht oder rufen mich einfach unverbindlich an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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