JÜDEMANN Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheber- und Persönlichkeitsrecht für „Dr. Michael Dur“

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Die Kanzlei JÜDEMANN Rechtsanwälte aus Berlin mahnt vorliegend für den Schriftsteller „Dr. Dur“ oder „Dr. Michael Dur“ (Künstlername) eine dem Vorwurf nach rechtswidrige gewerbliche Nutzung eines Aphorismus ab, an welchem der abmahnende Schriftsteller die Urheberschaft inne zu haben behauptet.

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Rufen Sie und gerne hierfür unter der 0251 / 208680-30 an oder senden Sie uns vorab das Abmahnschreiben zu (eMail: info@wd-recht.de oder Fax: 0251 / 208680-50).


Gegenstand des Vorwurfs

Gegenstand des Vorwurfs ist die ist unberechtigte Verwendung eines nach Ansicht der abmahnenden Seite urheberrechtlich geschützten Textzeile. Der streitgegenständliche Satz soll von dem abgemahnten Online-Händler unberechtigt verwendet worden sein, um eines seiner Produkte zu bewerben. Weiter wird abgemahnt, dass der angeschriebene Händler unter die Textzeile den Künstlernamen des Abmahnenden geschrieben habe. Da dies ebenfalls ohne Einwilligung erfolgt sei, handele es sich hierbei um eine zusätzliche Persönlichkeitsrechtsverletzung.

 

Forderungen der JÜDEMANN Rechtsanwälte für Dr. Dur

Die Kanzlei JÜDEMANN Rechtswälte fordert für ihren Mandanten

•  das Unterlassen und das Entfernen der vorgeworfenen Inhalte

• die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

• die Erteilung einer Auskunft über den Umfang der Nutzung

Zudem wird auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche hingewiesen, nämlich

•  wohl Schadenersatz, berechnet auf Grundlage der Auskunft

• ausdrücklich Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (der Gegenstandswert wird in der Abmahnung nicht angegeben)

 

Reaktion auf ein solches Abmahnschreiben

Wahren Sie die Fristen, um ggf. nicht gewünschte gerichtliche Schritte verhindern zu können bzw. bereits vorgerichtlich angemessen reagieren zu können.

Nehmen Sie nicht selbst direkten Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsvertreter auf. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit. Das Risiko, hier etwas Falsches zu sagen, was im Folgenden die Verteidigung unnötig erschwert, ist gegeben und hat sich in der Vergangenheit auch verschiedentlich realisiert.

Handeln Sie nicht voreilig! Ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen und eine erteilte Auskunft können kaum noch oder gar nicht mehr zurück genommen werden.

Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, bestenfalls für Urheber- und Medienrecht, um die Berechtigung der Forderungen prüfen zu lassen. Es ist keinesfalls so, dass bereits urheberrechtlicher Schutz notwendiger Weise bestehen muss. Selbst wenn dies der Fall wäre, wären u.U. solche Forderungen teilweise auch dem Grunde nach zu beanstanden. Wäre das nicht der Fall und wollte der Abgemahnte den Streit beenden, wäre besonderes Augenmerk auf eine richtige Modifikation der Unterlassungserklärung zu legen. Das Versprechen sollte keinesfalls mit dem vorgeschlagenen Inhalt abgegeben werden. Die Abgabe wäre vorzubereiten, der Mandant über die Reichweite der Erklärung, die über den reinen Erklärungstext hinausgeht, zu informieren. Dies alles dient der Verhinderung von weiteren Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen. Die Auskunft wäre vom Fachmann zu begleiten, die (hier noch nicht bezifferten) Schadenersatz- und Erstattungsforderungen zu verhandeln.

 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Sie können sich gerne bei mir melden, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Alternativ können Sie mir zunächst auch vorab – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

Kontaktdaten:  Telefon: +49 (0)251 / 208680-30

                            Telefax: +49 (0)251 / 208680-50

                            eMail: info@wd-recht.de


 


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