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Jugendarrest für Preußen-Münster-Anhänger

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Mit Urteil vom 05. September 2016 hat das Amtsgericht Bielefeld einen 21-jährigen Fan des Fußballvereins Preußen Münster wegen Landfriedensbruch zu einem einwöchigen Dauerarrest verurteilt.

Für die zuständige Jugendrichterin stand nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung fest, dass der Angeklagte im April 2015 an den Ausschreitungen anlässlich des Westfalenderby zwischen Arminia Bielefeld und Preußen Münster beteiligt gewesen war. Am besagten Tag wurden insgesamt 29 Personen verletzt, darunter auch Ordnungsdienstmitarbeiten, die einen Durchbruchsversuch von etwa 200 überwiegend vermummten Münsteraner Hooligans und Ultras zur Osttribüne mit den DSC-Fans verhindert haben. Direkt nach Anpfiff des Spiels wurde das Sicherheitspersonal mit Gegenständen beworfen.

Der wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung bereits vorbestrafte Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Nach Ansicht des Gerichts sei er mehrfach gefilmt worden, wie er an den Sturmversuchen teilnahm und auf einen Ordner mit einem Plastikstiel einschlug. Somit bestand für die Jugendrichterin keinen Zweifel, dass sich der Angeklagte eines Landfriedensbruchs strafbar gemacht hat.

Zu Lasten des Angeklagten wurden seine Vorbelastungen berücksichtigt. Ebenfalls spielte bei der Strafzumessung die Tatsache, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung und Gefährdung der Öffentlichkeit kam, eine strafschärfende Rolle. Aufgrund dieser Punkte sei im vorliegenden Fall ein Freiheitsentzug notwendig.

Ebenfalls wurde gegen ihn seitens des Vereins Arminia Bielefeld bereits ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen.


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