Kann ich mit einem Abfindungsrechner eine Abfindung zuverlässig berechnen?

  • 4 Minuten Lesezeit

Wer eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen hat, der will schnell wissen, woran er ist. Ein guter Abfindungsrechner bietet Ihnen als Arbeitnehmer anhand weniger Fragen einen realistischen ersten Eindruck über die Höhe einer Abfindungszahlung. Sie können feststellen, ob es überhaupt sinnvoll ist, mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu sprechen. Eine erste Orientierung erspart Aufwand und unnötige Kosten.

Eilig? 
Hier geht es zum Abfindungsrechner: 

https://www.abfindungshero.com


Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Arbeitnehmer die gegen eine Kündigung klagen, erhalten in 80% aller Fälle eine Abfindung. Meistens liegt diese zwischen 1 und 10 Monatsgehältern. Es geht um viel! 

Warum werden Abfindungen gezahlt? 
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, egal ob durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, haben Arbeitnehmer zunächst keinen Anspruch auf Abfindung. Arbeitnehmer haben allerdings Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und anderen Rechtsnormen (§ 134 BGB, § 138 BGB, § 612a BGB etc.). Unternehmen können daher häufig den Arbeitsvertrag nicht wirksam kündigen oder begehen Formfehler (falscher Unterzeichner, Fristversäumnis). In diesen Fällen will der Arbeitgeber dem Angestellten den Kündigungsschutz „abkaufen“. Entscheidend ist natürlich stets die Höhe dieser Abfindung. Die Frage ist nicht, ob Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung haben, sondern:

Haben Sie realistische Aussicht auf eine Abfindung– und wenn ja: In welcher Höhe?

Abfindungsrechner geben ersten Eindruck über mögliche Abfindungshöhe
Oftmals haben Arbeitnehmer gar keine Vorstellung, in welcher Höhe eine Abfindung realistisch sein kann. Denn die mögliche Abfindungshöhe ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig:

  • Wir lange besteht das Arbeitsverhältnis (Betriebszugehörigkeit)?
  • Anzahl der Mitarbeiter
  •  Größe des Betriebs oder Unternehmens
  • Besteht ein Betriebsrat?
  • Besteht ein Interessenausgleich mit Sozialplan ?
  •  Hat der Arbeitgeber Abmahnungen ausgesprochen?
  • Art der Kündigung: betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung?
  • Ist der Arbeitnehmer in Elternzeit oder im Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter?
  • Besteht eine Schwangerschaft oder Schwerbehinderung?
  • Sind noch weitere Ansprüche im Raum, z. B. Überstunden, Bonus, variable Vergütung, Resturlaub ?

Grundregel: Je höher das Risiko des Arbeitgebers in einem möglichen Kündigungsschutzprozess, desto höher die Abfindung!

Diese Grundregel gilt bereits bei außergerichtlichen Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Der Arbeitgeber versucht, das Risiko eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht zu prognostizieren und setzt die Abfindungssumme entsprechend an.

Mit einem Abfindungsrechner verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck darüber, wo Sie überhaupt stehen, ob Sie Aussicht auf eine Abfindung haben. Sie erfahren, ob es sich lohnt, kurz mit einem Anwalt zu telefonieren (eine erste telefonisch Einschätzung ist kostenfrei) – nicht mehr und nicht weniger.

Wann sind Internet-Abfindungsrechner seriös?

Abfindungsrechner im Internet sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Manche legen nur die sogenannte „Faustformel“ zu Grunde:

Faustformel: Bruttomonatsgehalt x Beschäftigungsjahre x 0,5 = Abfindung

Das ist allerdings deutlich zu simpel! Denn wenn ein Arbeitsverhältnis z. B. nur 1 Jahr bestanden hat, läge die Faustformel bei einem halben Bruttomonatsgehalt. Die Nettosumme daraus würde nicht mal die Anwaltskosten decken! In der Praxis kann ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht hier eine deutlich höhere Summe erzielen: Realistisch sind 1 – 3 Bruttomonatsgehälter, je nach Sachlage- auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit. Bei besonderem Kündigungsschutz (z. B. Elternzeit!) kann es auch deutlich mehr sein!
Gute Abfindungsrechner stellen daher weitergehende Fragen zum Kündigungsschutz und berücksichtigen breitere Informationen. Der Algorithmus des Abfindungs-Rechners sollte den Erfahrungsschatz einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht möglichst gut abbilden. Nach unserer Erfahrung sind Arbeitnehmer häufig überrascht, dass es doch um relativ hohe Summen gehen kann, auch bei kurzen Arbeitsverhältnissen.

TIPP für Arbeitnehmer

Abfindungsrechner: Chancen nutzen, Klarheit schaffen

Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung mit einem zuverlässigen Abfindungsrechner. Verschaffen Sie sich innerhalb von 4 Minuten einen ersten Eindruck über die realistische Höhe einer Abfindungszahlung. Wenige Fragen führen zu einer ersten Vorstellung, mit welcher Summe Sie rechnen können:

Sehr guter Abfindungsrechner: 

https://www.abfindungshero.com

Falls die Summe sich lohnt, nehmen Sie sich die Zeit uns anzurufen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht geben Ihnen gerne eine erste Einschätzung Ihres individuellen Falls. Diese telefonische Ersteinschätzung ist für Sie immer kostenlos! Wenn wir dazu kommen, dass die Netto-Abfindung unter den entstehenden Kosten liegt, raten wir Ihnen von einer Beauftragung ab. Unsere Kanzlei übernimmt nur Fälle, bei denen wir klare Erfolgschancen sehen – versprochen!


Viel Erfolg wünschen

Croset – Fachanwälte für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

https://www.ra-croset.de/

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) - deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): kanzlei@croset.de

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