Kann man Scheidungspapiere beantragen? Welche Scheidungsunterlagen braucht man?

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In Fernsehfilmen unterzeichnen die Ehepartner im Beisein von Anwälten häufig irgendwelche Scheidungspapiere. Tatsächlich ist es aber so, dass Sie über einen zu beauftragenden Rechtsanwalt lediglich den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und im Anhang eine Reihe notwendiger Scheidungsunterlagen beifügen. Gerne können Sie Ihren Scheidungsantrag bei uns ausfüllen - laden Sie ihn sich hier herunter (es öffnet sich ein PDF-Download der Seite iurfriend-kanzlei.de) und senden Sie ihn uns zu. Wir melden uns bei Ihnen!

Sind Scheidungsunterlagen und Scheidungspapiere das Gleiche?

Scheidungspapiere gibt es eigentlich nicht. Dies ist ein eher umgangssprachlicher Begriff für den Vorgang, der die Scheidung in die Wege leitet. Auch ein Scheidungsantrag lässt sich nicht wirklich als Scheidungspapier bezeichnen. Der Scheidungsantrag ist ein Antrag, nichts anderes. Soweit Sie die Vorteile der Online-Scheidung nutzen und einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, füllen Sie das vom Scheidungsservice vorgefertigte Formular „Ihr Scheidungsantrag“ aus. In dem Formular tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und geben Auskunft über Ihre familiären Verhältnisse. Auf der Grundlage dieses Formulars erstellt der zu beauftragende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag, den der Anwalt dann für Sie beim Familiengericht einreicht.

Welche Unterlagen braucht man für eine Scheidung?

Statt von Scheidungspapieren sollte besser von Scheidungsunterlagen die Rede sein. Eine der wichtigsten Scheidungsunterlagen ist zum Beispiel das Familienstammbuch. Daraus geht hervor, wann genau Sie geheiratet haben und ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Aber auch folgende weitere Unterlagen sind wichtig.

Scheidungsantrag

Ihre Scheidung ist beim Familiengericht zu beantragen. Wegen des Anwaltszwangs bei den Familiengerichten benötigen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Ihr Anwalt formuliert den Antrag nach den vom Gesetz bestimmten Vorgaben, unterschreibt den Antrag persönlich und reicht den Antrag beim Familiengericht ein. Sie können die Scheidung also nicht selbst einreichen.

Anwaltliche Vollmacht

Wegen des Anwaltszwangs bei den Familiengerichten können Sie dort selbst keine Anträge stellen und auch nicht persönlich verhandeln. Dafür benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Um für Sie tätig werden zu können, benötigt der Anwalt Ihre Vollmacht. Das Anwaltsformular ist ein handelsübliches Formular mit üblichem Inhalt. Darin bevollmächtigen Sie Ihren Rechtsanwalt zur Prozessführung und insbesondere zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen. Das Vollmachtformular müssen Sie persönlich unterschreiben. Soweit das Familiengericht den Nachweis der Vollmacht verlangt, ist der Anwalt verpflichtet, die anwaltliche Vollmacht vorzulegen.

Tipp: Einvernehmliche Scheidung

Gelingt es Ihnen, sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einvernehmlich scheiden zu lassen, genügt es, wenn ein Partner den Scheidungsantrag stellt und der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Für die bloße Zustimmung benötigt der Partner keinen eigenen Rechtsanwalt. Die Zustimmung ist gegenüber dem Familiengericht in schriftlicher Form zu erklären, kann aber auch noch im mündlichen Scheidungstermin erklärt werden. Sie brauchen dann auch nur einen einzigen Rechtsanwalt zu bezahlen und sparen somit bei den Scheidungskosten. Soweit Sie eine Scheidungsfolge (z.B. Umgangsrecht) rechtsverbindlich geregelt wissen möchten, lässt sich die Scheidungsfolge in einer notariellen Urkunde regeln oder im mündlichen Scheidungstermin gerichtlich protokollieren.

Familienstammbuch oder Heiratsurkunde

Ihrem Scheidungsantrag ist die Kopie der in Ihrem Familienstammbuch befindlichen Heiratsurkunde beizufügen. Haben Sie kein Familienstammbuch, genügt auch eine gesonderte Heiratsurkunde, die Sie bei Ihrem Standesamt beantragen können. Gehen Sie davon aus, dass das Familiengericht im mündlichen Scheidungstermin darauf besteht, dass Sie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heiratsurkunde im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen. Dabei geht es um den Nachweis, dass Sie verheiratet sind. Auf die kirchliche Trauung, die ebenfalls im Stammbuch bestätigt wurde, kommt es nicht an.

Ist der Ehepartner im Besitz des Familienstammbuchs, bitten Sie, das Stammbuch an Sie auszuhändigen oder zum mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht mitzubringen. Den Nachweis, dass Sie verheiratet sind, benötigen Sie allerdings bereits vorher, wenn Sie die Scheidung beantragen wollen. Weigert sich der Ehegatte, das Familienstammbuch oder eine Kopie der Heiratsurkunde zu übergeben oder ist das Stammbuch einfach nicht mehr auffindbar, können sich beim Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes die beglaubigte Kopie einer Heiratsurkunde erstellen lassen. Sie brauchen also nicht das Standesamt aufzusuchen, bei dem Sie ursprünglich getraut wurden.

Kopie der Geburtsurkunde(n) der gemeinsamen Kinder

Ihr Familienstammbuch enthält auch die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder. Können Sie auf das Stammbuch nicht zugreifen und haben Sie auch keine Kopie der Geburtsurkunde, erhalten Sie beim Standesamt an Ihrem aktuellen Wohnort die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder. Die Geburtsurkunde Ihrer Kinder ist dem Scheidungsantrag beizufügen. Anfangs genügt eine Kopie.

Tipp: Kopien wichtiger Unterlagen in der Kanzlei vornehmen

Mancher Partner soll vom Scheidungswillen des anderen erstmal nichts mitbekommen. Wenn Sie jetzt zuhause all diese Unterlagen heraussuchen und zum Scanner oder Kopierer transportieren, den Sie noch dazu vielleicht ohnehin nie benutzen, ist alles schon nicht mehr so geheim. In unserer Kanzlei können Sie Ihre Unterlagen zur Kopie einreichen, wenn es zuhause nicht geht.

Ehevertrag

Haben Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe einen Ehevertrag abgeschlossen, ist der Ehevertrag dem Scheidungsantrag beizufügen. Aus dem Ehevertrag ergeben sich unter Umständen Aspekte, die für Ihre Scheidung oder die Beurteilung eventueller Scheidungsfolgen wichtig sein können.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Ihr Rechtsanwalt muss im Scheidungsantrag erklären, ob und inwieweit eine Regelung über bestimmte Scheidungsfolgen getroffen wurde. Ganz wichtig ist, ob es wegen der Kinder noch Regelungsbedarf gibt.

Teilweise genügt es, wenn Sie sich eigenverantwortlich geeinigt haben, teils fordert aber das Gesetz die notarielle Beurkundung bestimmter Vereinbarungen (z.B. beim Ehegattenunterhalt). Haben Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, muss diese dem Familiengericht vorgelegt werden. Das Familiengericht soll sich ein Bild davon machen können, ob und in welchem Ausmaß eine Scheidungsfolge noch regelungsbedürftig ist. Nur so kann das Gericht aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung auf Beratungsmöglichkeiten hinweisen, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu ermöglichen. Haben Sie bislang noch keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen und möchten sich trotzdem einigen, lässt sich eine solche Vereinbarung auch noch im mündlichen Scheidungstermin durch das Familiengericht rechtsverbindlich protokollieren.

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um die Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren für Ihr Scheidungsverfahren selbst zu bezahlen, haben Sie Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Dies gilt insbesondere, wenn Sie

  • Arbeitslosengeld,
  • Bürgergeld
  • oder Sozialhilfe beziehen.

Um Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, ist das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen. Zur Orientierung lesen Sie die allgemeinen Hinweise im Hinweisblatt zum Formular.

Um VKH bewilligt zu bekommen, müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögenswertes offenlegen und nachweisen. Dazu benötigt das Familiengericht die Vorlage Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sind Sie selbstständig tätig, legen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen, Ihren Jahresabschluss oder Ihren letzten Einkommensteuerbescheid bei. Umgekehrt dürfen Sie bestimmte Verbindlichkeiten berücksichtigen. Dazu gehören

  • Einkommensteuern,
  • Sozialversicherungsbeiträge,
  • Miete,
  • Mietnebenkosten
  • und sonstige Verbindlichkeiten.

Formular zur Beantragung des Versorgungsausgleichs

Eine ganz wichtige Scheidungsunterlage ist das Formular, um den Versorgungsausgleich durchzuführen. Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags übermittelt das Familiengericht beiden Ehepartnern die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Darin müssen Sie Angaben zu Ihren Rentenanwartschaften machen. Das Gericht wird erst dann mündlichen Verhandlungstermin zur Durchführung der Scheidung ansetzen, wenn auch die Scheidungsunterlagen im Hinblick auf den Versorgungsausgleich vorliegen.

Praxistipp: Kontenklärung

Um Ihre Scheidung zügig durchzuführen, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Rentenversicherungskonto alle versicherungsrelevanten Zeiten erfasst sind. Ist das Konto ungeklärt, kann der Rentenversicherungsträger dem Familiengericht keine oder keine zuverlässige Auskunft über die während Ihrer Ehezeit erworbenen Ansprüche erteilen. Bestehen Unklarheiten, sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren und beraten lassen.

Scheidungsunterlagen, wenn Sie Ausländer sind

Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger (z.B. Flüchtlinge) gelten zunächst keine Besonderheiten. Ihre Scheidung erfolgt nach deutschem Recht, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Scheidungsantrags Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Nach der Rom-III EU-Verordnung Nr. 1259/2010 haben Sie die Option, Ihre Scheidung nach dem Recht Ihres Heimatlandes abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dazu eine Rechtswahl treffen. Diese Vereinbarung ist schriftlich vorzunehmen und notariell zu beurkunden. Die Rechtswahlvereinbarung treffen Sie am besten, bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen.

Praxistipp: Scheidung nach deutschem Recht

Um Ihre Scheidung zügig abzuwickeln, kann sich empfehlen, wenn Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt wird. Müsste das deutsche Familiengericht das Recht Ihres Heimatstaates anwenden, kann es meist nicht auf die notwendigen Rechtstexte zurückgreifen und müsste die Texte in die deutsche Sprache übersetzen lassen.

Welche Rolle spielen Einkommensnachweise?

Sie müssen Ihrem Anwalt auch Einkommensnachweise vorlegen. Die Einkommensnachweise dienen dazu, die Verfahrenswerte zur Berechnung der anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren zu bemessen. Ihr Anwalt ist verpflichtet, dem Familiengericht Angaben für die vorläufige Bestimmung der Gerichtskosten oder für einen Verfahrenskostenhilfeantrag oder einen eventuellen Verfahrenskostenvorschussanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner zu machen. Ihre Einkommensnachweise sind zudem wichtig, wenn es um unterhaltsrechtliche Fragen geht und der Unterhalt zu beziffern ist. Zur Bestimmung der Verfahrenswerte sind auch Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse erforderlich.

Wo bekommt man Scheidungspapiere?

Mit Scheidungspapier ist meist der Scheidungsbeschluss des Familiengerichts gemeint. Entscheidet das Familiengericht über Ihren Scheidungsantrag, fasst es den Scheidungsbeschluss. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist Ihre Ehe aufgelöst. Der Scheidungsbeschluss dokumentiert, dass Ihre Ehe geschieden ist. Der Scheidungsbeschluss wird vom Familiengericht immer in Papierform dokumentiert und steht nicht als PDF zur Verfügung. Sind Sie anwaltlich vertreten, wird der Scheidungsbeschluss Ihrem Anwalt übersandt und Ihnen von diesem übergeben. Sollte der Scheidungsbeschluss im Original verloren gehen, können Sie sich beim Familiengericht nachträglich eine Ausfertigung erstellen lassen.

Scheidung von der iurFRIEND Kanzlei begleiten lassen - hier Antrag herunterladen

Lassen Sie sich durch die Summe möglicher notwendiger Scheidungsunterlagen nicht entmutigen. Nicht jeder benötigt alles aus dieser Liste für die Scheidung. Wir werden Sie gerne darüber informieren und beraten, welche Unterlagen gebraucht werden und wo Sie sich diese Unterlagen gegebenenfalls beschaffen. Abschließend noch einmal der Hinweis, dass Sie auch Ihre Scheidung auch bei uns in Angriff nehmen können - füllen Sie dazu gerne den Scheidungsantrag der iurFRIEND Kanzlei (es öffnet sich ein PDF-Download) aus und senden Sie ihn uns postalisch oder per E-Mail zu!

Foto(s): iurFRIEND

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