Kanzlei Gutsch & Schlegel mahnt wegen „Pink Floyd“-Bootlegs ab

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Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg versenden Abmahnungen, mit welchen die Urheberrechte der Pink Floyd Music Ltd. durchgesetzt werden sollen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Verkaufsplattform eBay.de eine DVD unter der Bezeichnung „Pink Floyd – Live Anthology“ zum Verkauf angeboten zu haben. 

Diese DVD soll jedoch ein sog. „Bootleg“ sein, also die in Frage stehende Bildaufnahmen nicht rechtmäßig in dieser Form veröffentlicht und auch nicht von der Band Pink Floyd oder einem Lizenznehmer hergestellt worden sein, sodass der Vertrieb der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Herausgabe bzw. Vernichtung der betreffenden DVDs. Zudem wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung gefordert.

Sollten sie von einer Abmahnung der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte betroffen sein, wird empfohlen,  keine voreiligen Erklärungen abzugeben. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie die Urheberrechtsverletzung eingestehen. Sie würden sich damit für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten und zur Erstattung der bereits entstandenen und zukünftigen Anwaltskosten. 

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben. Der Text einer gegebenenfalls dem Abmahnschreiben bereits beigefügten (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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